Absencen-Epilepsie Führerschein

Anton, Thursday, 25.03.2021, 16:50 (vor 1127 Tagen) @ Dennis
bearbeitet von Anton, Thursday, 25.03.2021, 17:00

Hallo,

in der Praxis sieht das ein wenig anders aus. Wer im Besitz der Fahrerlaubnis ist und an Epilepsie erkrankt, wird sich bereits aufgrund Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung nicht mehr ans Steuer setzen. Sollte er beim Neurologen in Behandlung sein, wird ihm erklärt werden, dass Auto fahren nicht mehr möglich ist. In einigen Fällen lässt sich der Arzt das vom Patienten unterschreiben. Aber selbst, wenn dem nicht so ist, bedeutet der Hinweis, nicht mehr zu fahren, dass definitiv nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr mit dem Auto teilgenommen werden darf.

So ist mir das vor 30 Jahren vom Arzt gesagt worden. Meine Fahrerlaubnis liegt seitdem im Schreibtisch. Sie ist nie außer Haus gewesen. Obwohl ich heute fahren dürfte, aufgrund langjähriger Anfallsfreiheit, nehme ich den Öffentlichen Nahverkehr. Klartext: Wenn der Neurologe dem Patienten das Fahren für eine bestimmte Zeit verbietet, bedeutet das nicht Führerscheinentzug. Sondern, es müssen die "Richtlinien für Epilepsiekranke und Führerschein" eingehalten werden.

Sollte jedoch der Neurologe unsicher sein und nicht alleine die Entscheidung treffen wollen, ob der Patient wieder fahren darf, kann er auch Amtshilfe bei der Führerscheinstelle einholen. Oder sollte er die Vermutung haben, dass trotz Verbots dennoch gefahren wird, kann er das bei der zuständigen Behörde bekanntgeben.

Diese Ausführungen spiegeln mein Wissen zur Sache wider und können auch schon wieder überholt sein.

Anton

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Die Informationen ersetzen auf keinen Fall eine professionelle Beratung oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte. Die Inhalte können und dürfen nicht verwendet werden, um eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen anzufangen.


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