Re: epilepsie und fahrrad fahren ??

Matthias @, Thursday, 19.10.2006, 23:31 (vor 7246 Tagen) @ vera

Hallo Vera,

irgendwo sind die Ängste ja berechtigt, aber wie Andere schon sagten, kannst Du ihm nicht jeden Schritt verbieten.
Wie auch schon gesagt wurde kommt es einfach erst mal auf die genaue Form an. – Wenn keine Aura da ist und auch keine bestimmten Anlässe entdeckt wurden, die einen GM auslösen könnten, würde ich auch das Dreirad empfehlen, weil er nicht so schnell umfallen kann und die Sitzfläche auch noch größer sein dürfte. – Klar sieht es vielleicht für ihn komisch aus, aber er muss einfach den Sicherheitseffekt sehen, womit er sich ja auch bei Klugscheißern entsprechend abwehren könnte/kann.
Dann kommt es eben auch an, ob er im Großstadtverkehr unterwegs ist und überwiegend dann zu den Stosszeiten, oder, wie auch erwähnt, an viel befahrenen Straßen mit keinen offiziellen Radwegen oder Gehsteigen, die er sich ja auch auswählen kann und wenn er bei den Radwegen auch die offizielle Seite wählt, kann dann eigentlich nicht viel passieren.
Wenn er anerkannt schwerbehindert ist und das dem Betrieb auch bekannt ist, könnte man dort mal mit dem Betriebsrat; dem Behindertenvertreter; dem Pc oder dem Big darüber reden, ob es nicht einen Weg gäbe, dass man so ein Dreirad über den Betrieb kaufen könnte. – Das Gewerbe wird erst mal schon besser weg kommen wie eine Privatperson und der Betrieb könnte es auch mit ziemlicher Sicherheit dazu noch bezuschusst bekommen. Und wenn Ihr dann den Restbetrag denen auch noch auf den Tisch legt, dann werden die wohl nicht Viel dagegen haben können, weil sie ja eben für einen Behinderten Investitionen am Arbeitsplatz gesorgt haben, die sie ja eigentlich gar nichts kostet. „Er fährt halt im Betrieb und dann eben auch mal zwischen Heim und Arbeitsplatz“ und Ihr seid zu einem wesentlich günstigeren- und sichereren Rad- oder Beförderungsmittel gekommen.
Brotzeit, Regenzeug, evtl. auch am Wochenende und –anfang die Arbeitskleidung sind in dem Gepäckkorb unter zu bringen und wenn er sich sonst wo was kaufen will- oder sonst wann hinaus will, kann er auch Zeug damit transportieren.
Trotz dem ist, was auch erwähnt wurde, ein Helm (Tagesleuchtfarbe!) unbedingt angesagt. – Auf gar keinen Fall ist auch eine Warnweste (genauso in Tagesleuchtfarbe Rot oder Gelb) ein falsches Kleidungsstück. – Prinzipiell damit herum fahren, wenngleich es auch im Hochsommer bei 40° C. nur die Warnweste alleine ist, weil er einfach als „Leuchtfleck“ ganz anders ins Auge anderer Verkehrsteilnehmer sticht. Auch bei Dämmerung hat er durch die Leuchtstreifen ganz andere Voraussetzungen.

Zum Punkt Unfall sollte (im Falle Nicole) auch unbedingt erwähnt sein, dass es beim Auto (jedenfalls in der Fahrschule) auch einen „§ 1“ in der Straßenverkehrsordnung gibt und wenn ein Autofahrer meint, dass er der Freundin im Cockpit zeigen muss, dass er mit 80 Km/h durch die Ortschaft muss, dann wird er auch einen Nichtbehinderten oder ein Kind ummähen, wenn dieser/dieses mal unvorsichtig ist.
Zwei Häuser von uns weg bremst ein Lkw-Fahrer- bzw. dessen Brummi den Verkehr oftmals etwas aus, weil sie bei uns auch gerne mit 80 bis 90 Km/h rein brettern. – Manchmal pfeift es auch, weil sie es mit dem Lkw- und dessen Unterfahrschutz und Ladekran nicht so gerne aufnehmen, wenn, weil es doch eine etwas unübersichtliche Stelle ist, ein Fahrzeug den Berg herauf entgegen kommt. – Die Autofahrer (wenn- oder solange sie den Grund nicht kennen) verfluchen ihn, aber seine Familie und andere Eltern und Kinder sind ihm wohl dankbar dafür.
Und dann hat der Autofahrer auch einen Mindestabstand- oder wie man das in der StVO nennt, ein zu halten. – Mindestabstand!! – Wenn also ein „roter- oder gelber Fleck“ im Horizont erkennbar ist, werden sie vernünftigerweise das Gaspedal schon nicht mehr durch das Bodenblech treten müssen und wohl eher in der Nähe des Bremspedals wo „wandeln“. Erst Recht, wenn dann noch ein Dreirad unterwegs ist und dann muss/darf man auch noch etwas weiter hinaus fallen, bis der Mindest-Meter erreicht wird.
Wenn es, wie Jürgen meint, zu einem Massenunfall kommen sollte, dann sollte Jürgen auch mal daran denken, dass es eine Abstandsregel gibt, die innerorts genauso Gültigkeit hat und wenn sie dann eben meinen, dass sie sich gegenseitig anschieben müssen, dann wissen sie (vom ersten Auto bis zum Letzten) es bereits auch schon im Voraus, wer auf den jeweiligen Schaden aufkommt. Und dann wird Dein Sohn nicht auf der Autobahn radeln, sondern überwiegend in geschlossener Ortschaft und da sind 50- nicht 250 angesagt. – Es muss dabei nicht unbedingt ein Fahrradfahrer auf der Straße liegen. – Manche bremsen auch dann, wenn ein Tier (Hund, Katze) plötzlich hinter dem Gartenzaun raus kommt, oder garantiert auch wenn der Ball vom Hof raus gerollt kommt und da könnte es auch zu einem Massenunfall kommen. – Ich wurde auch mal angepöbelt weil ich mein Auto quer auf die Straße gestellt habe, da es in der Ortschaft brannte und ich den Verkehr umleitete, worauf ich ihm dann sagte, dass er, wenn er es mit seiner defekten Bremse nicht spätestens 300 Meter nach dem Ortsschild auch in einer lang gezogenen Rechtskurve schafft, auf 50 herunter zu sein, dann fährt er meinen Karren wohl zu Schrott und kann seiner Versicherung eine Freude machen. – Er wusste nicht Viel darauf zu antworten.

Viel Spaß und Erfolg für Euch

Matthias


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