Re: Re: abführen durch Polizei
"Eine Untersuchung oder Heilbehandlung bedarf stets der Einwilligung; ansonsten handelt es sich um eine strafbare Körperverletzung nach § 223 StGB. Dies gilt auch dann, wenn der Arzt nur das Beste für seinen Patienten will und nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Heilkunst handelt."
"Nach ständiger Rechtsprechung besteht für den ärztlichen Heileingriff auch keine Sonderregelung; daher muss der Arzt seine "Körperverletzung" rechtfertigen, will er sich nicht der Strafverfolgung und zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen aussetzen. Dazu muß er sich auf einen anerkannten Rechtfertigungsgrund berufen; das sind bspw. die gesetzlich normierten Fälle der Notwehr und des rechtfertigenden Notstandes (§§ 32, 34 StGB)."
-> Straffreiheit entsteht durch Patienteneinwilligung
-> Wirksam einwilligen kann nur, wer einwilligungsfähig ist.
Quellen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Heilbehandlung
http://www.thieme.de/viamedici/lernen/ethik/fall1_kommentar.html#anker3
http://www.th-h.de/infos/jura/einwilligung.php
Hab' mal etwas gegoogelt. Interessante Thematik.
IMO hat man in der Situation fast gar nichts in der Hand.
Streitet man, ist man sowieso psychisch labil & nicht in der Lage die Situation einzuschätzen.
gesamter Thread:
- abführen durch Polizei -
Thomas,
03.12.2006, 19:55
- Re: abführen durch Polizei - blubba, 03.12.2006, 22:12
- Re: Re: abführen durch Polizei - blubba, 03.12.2006, 22:38
- Re: abführen durch Polizei - Doris, 03.12.2006, 23:47
- Re: abführen durch Polizei - Danny, 04.12.2006, 00:15
- Re: Re: abführen durch Polizei - Hanni, 04.12.2006, 10:43
- Re: abführen durch Polizei - wölfin, 05.12.2006, 09:27
- Re: Re: Re: abführen durch Polizei - Thomas, 05.12.2006, 18:07
- Re: Re: abführen durch Polizei - Thomas, 09.12.2006, 11:14
- Gleiche Medikamente - Robert, 18.12.2006, 05:51