Re: Führerschein

Mirjam @, Tuesday, 06.03.2007, 23:08 (vor 7108 Tagen) @ mops

Hallo Mops!

Also ich würde das so verstehen:
"rezidiv" ist ja der Wiederausbruch einer Krankheit. Also bräuchte jemand, der schon mal ein Fahrverbot von mind. 1 Jahr hatte, dann eine Zeit lang anfallsfrei war, wieder einen Anfall hat, genügt ein Fahrverbot von 6 Monaten - Anfallsfreiheit in dieser Zeit vorausgesetzt! (Hoffentlich war das jetzt nicht zu kompliziert ausgedrückt...)

Andere Ausnahmen sind z.B. auch nächtliche Anfälle (wie bei mir). Nach 3 Jahren Beobachtungszeit, wenn also ziemlich sicher ist, dass die Anfälle nur nachts auftreten, kann das Fahrverbot aufgehoben werden, auch wenn keine Anfallsfreiheit besteht.

Hoffe, konnte dir ein wenig helfen!?
Hat man dir denn Fahrverbot erteilt? Wenn ja wann und für wie lange? Was hast du für Anfälle und seit wann?

LG Mirjam


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