Re: Re: Führerschein

mops @, Wednesday, 07.03.2007, 13:49 (vor 7107 Tagen) @ mops

Hi mich interessiert das vom rechtlichen Standpunkt da ich selber Medizin studiere. Die Juristen konnten mir keine Antwort geben weil sie meinten, dass es nicht gesetzlich geregelt ist sondern eben nur diese Empfehlung existiert.
Wie wird das normalerweise entschieden wenn jemand einen Grand-Mal Anfall hatte und das dem Arzt mitteilt? Sagt man dann bei einem "Rezidiv" 1 Jahr oder 6 Monate?


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