Re: Re: Re: Führerschein

Mirjam @, Wednesday, 07.03.2007, 23:32 (vor 7107 Tagen) @ mops

Hi!
Njein. Die Ärzte geben in der Regel 1 Jahr. Es gibt aber auch Fälle, in denen nur 6 Monate "verhängt" wurden. Wenn es sich um den ersten GM handelt, wird in der Regel gar nichts gemacht, da man davon ausgeht, dass es sich um einen Gelegenheitsanfall gehandelt hat. Erst nach dem zweiten steht das zur Debatte. Es geht halt in erster Linie darum, dass sich die Ärzte absichern wollen. Wenn sie das Verbot ausgesprochen haben, sind sie aus dem Schneider. Ob dann der Patient sich daran hält oder trotzdem fährt kümmert sie dann wenig. Sie sind ja (zuerstmal) an ihre Schweigepflicht gebunden. Sollte sich aber ein Unfall ereignen und der Verdacht aufkommen oder bekannt werden, dass der Auslöser dafür ein Anfall war, werden die/der Arzt danach gefragt und ist auskunftspflichtig.

Inwieweit ein Arzt rechtliche Probleme bekommt, wenn er kein Fahrverbot oder weniger als ein Jahr ausspricht, weiss ich nicht. Mein Neuro zu dem ich zuerst ging, hat mir keines ausgesprochen. Als ich dann zum Vorgespräch zum Monitoring in der Klink war, ist man dort davon ausgegangen, dass ich es habe. Als ich das verneinte, wurde es ausgesprochen. Ich bekam 1 Jahr. Da ich aber nach 7 Monaten glaubhaft versichern konnte, dass ich meine Anfälle nur nachts habe, wurde es aufgehoben.

Es gibt auch Ärzte, die sich das Verbot schriftlich bestätigen lassen.

Hoffe, ich konnte dir ein bißchen helfen. Falls du noch Fragen hast - raus damit. Kannst mir auch ne Mail schreiben.

Viel Erfolg und LG
Mirjam



gesamter Thread: