Re: Epilepsie u. Behinderung
Hallo,
wenn Deine Tochter in einer Einrichtung wohnt, dann bekommt sie ein vom Landschaftsverband festgesetztes Taschengeld, dass altersabhängig ist. Arbeitet sie in einer WFB, bekommt sie dort noch zusätzlich eine bestimmte Summe Arbeitsentgelt.
Die Betreuer behalten meist von dem Taschengeld noch etwas ein für besondere Anschaffungen, außerdem müssen seit einigen Jahren auch Körperpflegemittel von dem Taschengeld bezahlt werden. Für eventuell geplante Gruppenfahrten muss ebenfalls Geld zurückgelegt werden.
Du kannst dich aber beim Landschaftsverband genau über die Taschengeldsumme informieren. Die ca. 3000 ¤ sind ja die Kosten für den Träger, also Wohnen, Essen, Personalkosten usw. Soviel kostet ein Heimplatz. Das sagt nichts über das Taschengeld aus. Eltern mit gutem Einkommen müssen auch etwas zuzahlen.
Ist es eine größere Einrichtung, dann müsste es eigentlich in der Verwaltung eine Stelle geben, die dich auch über den Umgang mit dem Taschengeld informiert.
Taschengeldsanktionen sind pädagogisch nicht das Beste, werden aber öfter angewendet. Eigentlich sollte man das nur machen, wenn jemand z.B. im Affekt oder mutwillig Dinge von Anderen oder der Allgemeinheit zerstört, also zur Wiederbeschaffung.
Ansonsten ist Geldentzug nicht das beste Mittel, denn besser ist immer, wenn die Art der Sanktion inhaltlich etwas mit der Sache zu tun hat, für die sie verhängt wird. Schließlich soll sie nicht noch anfangen zu klauen oder so.
Ungenau kann ich nur sagen, dass das Taschengeld pro Monat zwischen 70 und 90 Euro liegen müsste. Die Betreuer müssten dir das aber genau sagen können, denn sie müssen genau über diese Sache Buch führen und dir das auch offenlegen können.
Das mal fürs Erste!
Grüße von Marion
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Gertrud,
05.04.2007, 16:37
- Re: Epilepsie u. Behinderung - Dirk, 06.04.2007, 01:03
- Re: Epilepsie u. Behinderung - Marion, 07.04.2007, 02:03
- Re: Re: Epilepsie u. Behinderung - Christa, 07.04.2007, 20:48
- Re: Epilepsie u. Behinderung - Schluffi, 08.04.2007, 14:29