Re: Re: Epilepsie u. Behinderung
Hallo Gertrud,
ich kann nur bestätigen, was Marion schreibt. Unsere älteste Tochter lebt auch in einer Leb.gemeinschaft und geht ein eine WfB. Sie bekommt ca. 85 Euro Taschengeld vom LVR und dann noch das sog. Gehalt in der Werkstatt. Das Taschengeld wird in der Lebensgem. verwaltet und ich bekomme dann immer eine Aufstellung, wofür sie es verwendet hat. Das Gehalt von der Werkstatt geht auf ihr privates Bankkonto hier bei unserer Bank. Davon bekommen die in der LG gar nichts zu sehen. Von diesem Geld fährt sie z.B. dieses Jahr mit einer Gruppe nach Mallorca in Urlaub. Ihr habt das Recht, in die Unterlagen zu schauen, falls ihr keine Aufstellung von dem ausgegebenen Taschengeld bekommt.
Übrigens bekommt ihr auch Kleidungsgeld, so ca. 330 Euro, was ihr Ende des Jahres(Kassenbons verwahren) beim LV beantragen könnt. Vor allem würde ich mich mal mit Eltern der Einrichtung unterhalten, wie es bei denen abläuft. Das finde ich immer sehr wichtig. Du kannst mir auch gerne privat schreiben, wenn dir das angenehmer ist. Gibt es denn bei Euch keinen Heimvertrag, da müssten diese Sachen aber auch alle drinstehen.
Wie gesagt, wenn Du noch mehr wissen möchtest, frage mich ruhig.
LG und ein frohes Osterfest
Christa
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Gertrud,
05.04.2007, 16:37
- Re: Epilepsie u. Behinderung - Dirk, 06.04.2007, 01:03
- Re: Epilepsie u. Behinderung - Marion, 07.04.2007, 02:03
- Re: Re: Epilepsie u. Behinderung - Christa, 07.04.2007, 20:48
- Re: Epilepsie u. Behinderung - Schluffi, 08.04.2007, 14:29