Re: Führerschein - Fahrerlaubnis

Anton @, Thursday, 29.11.2007, 13:44 (vor 6840 Tagen) @ Anne

Hallo,
ich kann Anne nur beipflichten. Ob mit Epilepsie Auto gefahren werden darf oder nicht, ist mindestens an 3 Stellen zu lesen.
a) § 1 der Straßenverkehrsordung
b) auf dem Beipackzettel
c) in den Richtlinien "Epilepsie und Führerschein"
Mir ist vor 30 Jahren ein 7-jähriges Kind vor das Auto gefahren. Das Kind hat nicht überlebt. Anhand von Zeugenaussagen und der Vermessung von Reifenspuren, konnte nachgewiesen werden, dass ich den Unfall nicht verhindern konnte. Trotzdem habe ich wegen "fahrlässiger Tötung" vor Gericht stehen müssen, bin erwartungsgemäß freigesprochen worden.
Dieses Erlebnis verfolgt mich bis heute. Ob ich das im Falle eines Anfalls mir gegenüber jemals hätte verantworten können, bezweifele ich. Ich glaube, dass mein Beitrag zum Denken anregt.
Herzliche Grüße
Anton


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