Re: Re:Epilepsie + autofahren?

Patrick @, Sunday, 24.02.2008, 10:38 (vor 6753 Tagen) @ Patrick

[zitat="Leben mit Epilepsie"]Hallo,

man bekommt nicht immer die Antwort, die man sich wünscht.

Schau mal auf www.epilepsie-dollbergen.de nach.

Einmaliger Gelegenheitsanfall (z. B. provoziert durch Alkohol und Schlafmangel) ohne Hinweis auf eine strukturelle Hirnverletzung bzw. beginnende Epilepsie

Fahrerlaubnis nach 3- bis 6-monatiger anfallsfreier Beobachtungszeit.
Die anfallsprovozierende Bedingung darf nicht mehr gegeben sein oder muss vermieden werden können.
Bei Alkoholismus ist eine zusätzliche Begutachtung erforderlich.


Einmaliger Anfall ohne Provokation und ohne Hinweise auf strukturelle Gehirnveränderungen bzw. Hinweise auf eine beginnende Epilepsie

Hier müssen neurologischer Befund, psychiatrischer Befund, das EEG und die Kernspintomographie des Kopfes normal sein.
Eine Fahrerlaubnis kann nach anfallsfreier Beobachtungszeit von 3-6 Monaten erteilt werden.

Neu aufgetretene Epilepsie, deren Therapieresistenzen nicht erwiesen ist,

Fahrerlaubnis nach 1-jähriger Anfallsfreiheit, da kein wesentliches Rückfallrisiko anzunehmen ist.

http://www.epilepsie-dollbergen.de/include.php?src=http://www.epilepsie-dollbergen.de/epi/kfz.htm


Du hattest ja keinen einmaligen Anlall !

Einmalig ist 1 mal.

Du hattest 2 Anfälle, also muß überprüft werden, ob Epilepsie vorliegt (wie du schreibst nimmst du ja Antiepileptika).

Neurologischer Befund, psychiatrischer Befund, das EEG und die Kernspintomographie des Kopfes sollte normal sein.

Deshalb meinst du es ist schwammig.

Bei neu aufgetretener Epilepsie, deren Therapieresistenzen nicht erwiesen ist

kann es sogar mindestens 1 Jahr keinen Führerschein geben.

Wie dein Arzt oder du oder andere in diesem Forum deine Anfälle/Epilepsie auslegen und wie lange keinen Führerschein ist Spekulation.

Erst ein Verkehrsgutachten
(Neurologe für verkehrsmedizinische Begutachtung zertifiziert)

kann dir genaue Auskunft geben, wenn er dich untersucht hat und er deine Krankengeschichte kennt.


lg Ragnar
[/zitat]

das ist wohl war, allerdings ist mein Fall ja irgendwie anders als die beschriebenen.
Ich hatte im Abstand von 13 Monaten meine beiden anfälle, beide durch erheblichen Schlafentzug.
Laut Definition ist das zwar kein Gelegenheitsanfall, aber von wirklich persistierender Epilepsie kann ja auch nicht die Rede sein.

"Nach einjähriger Anfallsfreiheit, wenn kein wesentliches Risiko für weitere Anfälle besteht. Bei langjährig bestehenden, bislang therapieresistenten Epilepsien beträgt die erforderliche anfallsfreie Zeit 2 Jahre."

Der Arzt meinte, dass bei mir eigentlich keine Gefahr für weitere Anfälle in der nächsten Zeit bestünde, außerdem nehm ich ja die medikamente, die die Anfälle unterdrücken.

Sogesehen ist die Regelung war das Fahrverbot angeht ja schon irgendwie schwammig.
So seh ich das zumindest.


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