Re: Schwimmbadverbot

Sassi @, Tuesday, 15.04.2008, 14:14 (vor 6701 Tagen) @ Anna-Katharina

Hallo,
vorneweg würde ich sagen das das eine bodenlose Frechheit ist Menschen aufgrund ihres Krankheitsbildes zu "sortieren", bzw.zu diskriminieren. Nichts anders stellt ein solches Verbot dar.
Mit Anfällen oder dergleichen ist man ja schließlich kein Mensch zweiter Klasse.
Und wie heißt es doch so schön: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Jedoch kann ich das Verbot auch verstehen. Die Badeanstalt sichert sich so gleich von Anfang an ab. Würde man trotz Verbotes ins Bad gehen, und man bekäme einen Anfall, ist das Schwimmbad rechtlich gesehen auf der sicheren Seite. Jeder enstandene Schaden wäre Selbstverschulden. Traurig aber wahr!


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