Re: Schwimmbadverbot
Hallo,
das hat gar nichts mit Frechheit zut tun. - Es ist, im Gegenteil, eine Frechheit, die Schwimmbadaufsicht sozusagen, so abzustempeln!
In einem Schwimmbad gibt es ganz klare Vorschriften und die besagen eben, dass Epileptiker hier ausgeschlossen sind und damit keinen Versicherungsschutz haben.
Zweite Klasse und dritte Klasse und vierte Klasse. - Sei Dir mal im Klaren, dass der Schwimmmeister die Aufsichtspflicht über das ganze Bad hat und nicht nur über die Schwimmer, wenngleich Du ihn vielleicht andauernd in seinem Kämmerlein beobachtest, sofern Du ihn gerade siehst. - Er hat genauso die Chemiekalien im Auge zu haben und wird auch an den Eingang geholt wenn was klemmt oder das Wechselgeld alle ist; er hat den Heizungsraum zu kontrollieren, wie auch seinen Raum, in dem Schwimmhilfen, der Buchhaltungs-PC, der auch täglich mehrmals gefüttert werden will; Immer wieder bimmelt das Telefon und dann hat eben auch noch den Schwimmbadbereich selbst und unter Umständen ist auch noch ein Sprungbereich da, von dem er es ja vermutlich sehen kann, sofern es eben in näherer Umgebung passiert, weil er da eben darauf zu achten hat, dass keiner dem Anderen in's Kreuz rein- oder rauf springt und wird also von dort oben nicht den Epileptiker im Auge haben können.
Der Schwimmmeister ist also nicht nur Epileptikeraufseher, das wollen wir mal klar stellen und das hat gar nichts mit Zweiklassengesellschaft zu tun. Unterhalte Dich eben mal mit einem Schwimmmeister, oder opfere mal einen Tag dafür, dass Du mit ihm seine gesamten Aufträge durchziehen kannst und dann rede über Zweiklassengesellschaft und Frechheiten, oder stemple ihn entsprechend ab!
Übernimm doch Du mal die Verantwortung über ein Bad und dann wollen wir mal sehen, was Du dann tust, wenn im Kinderbereich die Kinder herum toben und im Nichtschwimmerbereich dann auch Bälle und Ringe herum fliegen und von einem Einsprungbänken springen auch noch die Kinder nacheinander rein. - Ist das nich genug Aufsichtspflicht? - Der Epileptiker wird wohl nicht unbedingt mal dem Schwimmmeister winken und rufen, dass jetzt eben in den nächsten fünf Minuten ein Anfall kommt und er doch bitte kurz mal reinspringen soll, damit er ihn in der Mitte vom Schwimmbereich rausholden darf, wenn er gerade bei den Chlorgasflaschen im Keller ist. - Weißt Du was los ist, wenn der Neutralisierer vielleicht dem Ende zu geht und das Chlor eben frei ins Wasser rein kann? - Die Vorschriften sind eben nicht auf Zweiklassen ausgelegt.
Und wenn Senjorenschwimmen ist, dann ist das auch extra angemeldet und da hat dann der Schwimmmeister- oder eine Vertretung am Beckenrand zu sein, was er eben bei einem Epileptiker alleine nicht der Fall ist. - Wenn eine Gruppe Behinderte kommt, sind zwei- oder meist sogar drei Aufsichtspersonen (also nicht nur als "Taxifahrer") dabei. Ob die jetzt die Rettungsschwimmerausbildung haben, müsste ich erst erfragen, aber da haben eindeutig diese drei Mädels die Verantwortung über ihre ca. 10 unterschiedlich Behinderten, das soll auch mal gesagt sein.
Die einzige Möglichkeit, die ein Epi hat, ist das Gespräch mit dem Schwimmmeister- bzw. den Schwimmmeistern, weil es meist drei sind, die eben Schichten (weil auch zur Schulzeit die Wasseranlage zu funktionieren hat), zu Reden und deren Anforderungen zu erfragen und akzeptieren.
In dem Bad, in das ich gehe, kommen Epis rein, sofern mindestens eine eigene Aufsichtsperson (Familie / Freundeskreis) dabei ist und der / die Epi entsprechend gekennzeichnet (rote Bademütze- oder ähnlich auffalende Kopfbedeckung) schwimmt. - So sehen es Schwimmer eher und die Wasserwachtler (Freibad) können eher Aufmerksamkeit zeigen und die Schwimmer (Gäste) selbst passen auch eher auf, weil eben besondere Kleidung doch eher auffällt und somit Aufmerksamkeit zu sich zieht.
Hast Du selbst denn eine Rettungsschwimmerausbildung? - Sonst mach sie erst mal und dann wirst Du sehen, was für eine Arbeit es ist, wenn Du nur den Ring von 4 Meter (bei einem 10-Meter-Turm dann 5 Meter) Tiefe raus holst. Und in einem Hallenbad mit Sprungbereich ist der normale Schwimmbereich nicht so lang, weil die Rampe auch bald anfängt, da es keine Stufe von 1,80 auf 4 Meter ist. Schlepp mal eine Person 10- oder 15 Meter! Weißt Du, wie lange der Mensch bewußtlos unter Wasser bleiben kann, bis er "weg" ist? - Ich kam bis zum silbernen Abzeichen, weil ich für das Goldene zu langsam im Wasser war und somit ist da nicht nur Theorie drinnen. Weißt Du, wie schnell ein Bewußtloser- oder ein Epi, der beim Anfall in Atemnot "pumpt" seine Lunge mit Wasser gefüllt hat? - Du wärst garantiert die Erste, die toben würde, wenn jemand aus Deiner Familie versäuft, weil man seitens dem Schwimmmeister rücksichtslose Handlungen durchziehen muss und der Schwimmeister eben gerade zu dem Zeitpunkt NICHT am Beckenrand ist, sondern im Keller oder im Umkleidebereich! - Solche, die selbst keine Verantwortung übernehmen wollen, sind immer die größten Schreier und glaube nicht, dass das dem Staatsanwalt egal ist, wenn da jemand (ob Epi oder nicht!) "abkratzt" und Du würdest dann dafür in jedem Falle als freiwillige Vertretung zum Gitterstäbezählen gehen!
Da sind wir also genau so weit wie mit der Angelegenheit "Fahrerlaubnis".
Ich empfiehl Dir daher, weil Du eben so klug bist und über die Aufsichtspersonen recht herablassen kannst, eine Ausbildung zum Schwimmmeister; also drei Jahre Ausbildung und dann bist Du erst mal Schwimmmeistergehilfe; dann machst Du Dein entsprechendes Praktikum und danach gehst Du mal ein halbes Jahr auf die Meisterschule (gut über 10000 Euro - nebenbei gesagt), damit Du eben auch Schwimmmeister/in bist. - Und dann gehst Du zur Stadt und lässt Dich als Schwimmmeister/in einstellen und lässt Dir Deine entsprechende Arbeitszeiten ausschreiben und veröffentlichen, damit während Deiner Arbeitszeit Epis rein können. - Du bist ja gerne willig, diese Verantwortung zu übernehmen. - Und komm dann bloß nicht mit "Frechheit" und "Zweiklassengesellschaft"! - Übernimm erst mal so eine Verantwortung. - Wie schnell Du dann den Job wegen grob-fahrlässiger Handlungen los haben kannst, das ist Deiner Vorstellung überlassen und das nächste Schwimmbad wartet auch schon in der Nachbarortschaft, wo Du Dich dann wieder einstellen lassen kannst, weil Du dann ja so extrem gefragt sein dürftest, wenn Du ein(n) Todesfall verschuldet hast.
Erst letztes Jahr ist ein Senjor untergegangen und musste raus geholt werden, weil er es mit dem Herz bekam und da spielte auch das Glück mit, dass es einem aufmerksamem Schwimmer (Krauler) aufgefallen ist, dass er unter ging, weil er eben nach dem Senjorenschwimmen noch weiter im Wasser blieb und damit die besondere Aufsichtspflicht vorbei war und der Schwimmmeister nicht im Schwimmbeckenbereich gewesen ist, sondern draussen was zu tun hatte.
Es gibt halt bestimmte Gesetze, die eben auch etwas hintergründig durchdacht sind und vielleicht auch aus Erfahrungen zollen. - Wir gehen jedes Jahr am Sylvestertag in einen Weiher rein und da sind dann mindestens ein Schwimmmeister (jedenfalls bisher mindestens einer) und drei Gast-Wasserwachten (mindestens zwei Sankas) aus der Umgebung dabei, deren Aktive dann teilweise im Neoprenanzug und Taucherbrille die Sache im Wasser drinnen beobachten. Zudem dann noch wesentlich mehr Zuschauer- bzw. Schaulustige, die auch die Augen offen haben. Und dort ist man eher im Einstiegsbereich und nicht in der Tiefe drinnen. Wenn Du es nicht glaubst: "Wasserwacht-Krumbach.de".
Und ich kenne die Aktiven in Krumbach gut genug, damit ich eben vermutlich etwas besser wie Du über Schwimmbadbereich und Schwimmeisterarbeitsumfang bescheid weiß, das kannst Du auch glauben.
Matthias
[zitat=Sassi]Hallo,
vorneweg würde ich sagen das das eine bodenlose Frechheit ist Menschen aufgrund ihres Krankheitsbildes zu "sortieren", bzw.zu diskriminieren. Nichts anders stellt ein solches Verbot dar.
Mit Anfällen oder dergleichen ist man ja schließlich kein Mensch zweiter Klasse.
Und wie heißt es doch so schön: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Jedoch kann ich das Verbot auch verstehen. Die Badeanstalt sichert sich so gleich von Anfang an ab. Würde man trotz Verbotes ins Bad gehen, und man bekäme einen Anfall, ist das Schwimmbad rechtlich gesehen auf der sicheren Seite. Jeder enstandene Schaden wäre Selbstverschulden. Traurig aber wahr![/zitat]
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- Schwimmbadverbot -
Anna-Katharina,
15.04.2008, 13:21
- Re: Schwimmbadverbot - Sassi, 15.04.2008, 14:14
- Re: Schwimmbadverbot - Matthias, 16.04.2008, 00:51
- Re: Re: Schwimmbadverbot - Anna-Katharina, 16.04.2008, 14:24
- Re: Re: Re: Schwimmbadverbot - Anton, 16.04.2008, 21:35
- Re: Re: Re: Schwimmbadverbot - Matthias, 16.04.2008, 23:54
- Re: Schwimmbadverbot - Danny, 17.04.2008, 22:59
- Re: Re: Schwimmbadverbot - Annika, 19.04.2008, 21:06
- Re: Schwimmbadverbot - Rita + Roland, 20.04.2008, 19:40