Re: Re: Mopedfahren trotz "leichten" Absencen?
Hallo Angelo,
in Deutschland, und es wird europaweit so sein, regeln zum einen die Richtlinien "Epilepsie und Führerschein" und zum anderen § 1 der Straßenverkehrsordung die Teilnahme am Straßenverkehr mit unserem Krankheitsbild.
Wenn es dir bald wieder besser geht oder es schon so ist, solltest Du das mit Deinem Neurologen besprechen. Er wird dir dann eine Bescheinigung ausstellen, in der steht, dass Du bei ihm in Behandlung bist, dass Du regelmäßig zu den Kontrolluntersuchungen kommst, dass vom EEG her Anfallspotentiale nicht zu erkennen sind und dass er keine Bedenken hat, dich am Verkehr teilnehmen zu lassen. Ich wünsche dir viel Glück bei dieser Prozedur, viel Gesundheit und alles Gute.
Viele Grüße
Anton
gesamter Thread:
- Mopedfahren trotz "leichten" Absencen? -
Angelo,
22.04.2008, 23:00
- Re: Mopedfahren trotz "leichten" Absencen? - Stefan, 23.04.2008, 09:22
- Re: Mopedfahren trotz "leichten" Absencen? - Stefan, 23.04.2008, 09:49
- Re: Re: Mopedfahren trotz "leichten" Absencen? - Anton, 23.04.2008, 13:40
- Re: Re: Re: Mopedfahren trotz "leichten" Absencen? - Angelo, 12.07.2008, 00:56
- Re: Re: Mopedfahren trotz "leichten" Absencen? - Angelo, 08.10.2008, 22:34