Re: Re: Re: Mopedfahren trotz "leichten" Absencen?
Vielen Dank für die Antworten. Das einzig konstruktive was hier gekommen ist war das von Anton. Wie jetzt genau das Gesetzt lautet und ob dies beim Mopedfahren genauso ist wie beim Autofahren, weiß ich immer noch nicht aber okay.
Zu lesen "Ich habe schon so und so lange Epilepsie und habe bis heute noch keinen Führerschein" ist nicht sehr konstruktiv. Entschuldigung aber dies hilft keinem was. Auch nicht dem Autor selbst.
Ich bitte den Admin, meinen vollen Namen aus meinem Ursprungsbeitrag zu löschen. Habe dabei nicht nachgedacht und nun scheint das Forum mit meinem Post auf wenn man meinen Namen googelt, was ich echt nicht will... Vielen Dank im Vorhinein
LG,
Angelo
[zitat=Anton]Hallo Angelo,
in Deutschland, und es wird europaweit so sein, regeln zum einen die Richtlinien "Epilepsie und Führerschein" und zum anderen § 1 der Straßenverkehrsordung die Teilnahme am Straßenverkehr mit unserem Krankheitsbild.
Wenn es dir bald wieder besser geht oder es schon so ist, solltest Du das mit Deinem Neurologen besprechen. Er wird dir dann eine Bescheinigung ausstellen, in der steht, dass Du bei ihm in Behandlung bist, dass Du regelmäßig zu den Kontrolluntersuchungen kommst, dass vom EEG her Anfallspotentiale nicht zu erkennen sind und dass er keine Bedenken hat, dich am Verkehr teilnehmen zu lassen. Ich wünsche dir viel Glück bei dieser Prozedur, viel Gesundheit und alles Gute.
Viele Grüße
Anton[/zitat]
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- Mopedfahren trotz "leichten" Absencen? -
Angelo,
22.04.2008, 23:00
- Re: Mopedfahren trotz "leichten" Absencen? - Stefan, 23.04.2008, 09:22
- Re: Mopedfahren trotz "leichten" Absencen? - Stefan, 23.04.2008, 09:49
- Re: Re: Mopedfahren trotz "leichten" Absencen? - Anton, 23.04.2008, 13:40
- Re: Re: Re: Mopedfahren trotz "leichten" Absencen? - Angelo, 12.07.2008, 00:56
- Re: Re: Mopedfahren trotz "leichten" Absencen? - Angelo, 08.10.2008, 22:34