Re: Diagnose wiedersprechen

Anton @, Thursday, 24.04.2008, 22:43 (vor 6692 Tagen) @ Dominik

Hallo Dominique,
wir sind hier weder bei Gericht noch haben wir es mit einem Verwaltungsakt zu tun. Somit besteht keine Möglichkeit, Revision, Berufung oder einen Widerspruch einzulegen.
Ich habe bisher keinen Arzt kennengelernt, der nicht seinem Amtseid nachgekommen ist. Auf der anderen Seite wissen wir, dass dort wo Menschen sich einsetzen und arbeiten, Fehler gemacht werden.
Ich würde erstmal ein wenig Ruhe einkehren lassen.In einem Vierteljahr besteht die Möglichkeit, sich eine zweite Meinung einzuholen. Für diesen Fall empfehle ich, dort nicht den Arzt, der vielleicht bei dir einen schlechten Tag gehabt hat, so niederzumachen, wie Du es hier getan hast.
Ich wünsche dir, dass schon bald von Ärzten geklärt werden kann, ob es wirklich Anfälle gewesen sind oder nicht. Ich z. B. würde den Arzt, der mich zuerst behandelt hat, nochmal um Prüfung bitten. Ärzte vertragen nicht das Diktat, dafür ist die Verantwortung, die sie tragen, zu groß. Sie wollen höflich gefragt werden.
Viel Gesundheit, gute Besserung und unbeschwerte Momente wünscht
mit lieben Grüßen
Anton


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