Re: Diagnose wiedersprechen
[zitat=Dominik]Hallo,
im Krankenhaus wurde keine eindeutige Diagnose über den Zusammenbruch im Supermarkt gestellt . Kann ich dieser Diagnose wiedersprechen? denn ich habe ein Fahrverbot von 6 Monaten bekommen, obwohl noch nicht mal klar ist, dass es ein epileptischer Anfall war. [/zitat]
Hallo Dominik.
wenn jemand jederzeit unvorhersehbar und plötzlich in eine Bewusstseinsveränderung geraten kann und dadurch die Situationsübersicht verliert, so ist die von ihm ausgehende Gefahr bei der heutigen Verkehrsdichte so groß, dass er von der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr vorerst ausgeschlossen werden kann. Ob eine besondere Gefahrenlage durch ein Anfallsleiden besteht, ist im Einzelfall zu klären.
Es ist unerheblich, ob anfallsartig auftretende Bewußtseinsstörungen diagnostisch als epileptische Anfälle anzusehen sind oder nicht.
Es geht in deinem Fall um Bewußtseinsverlust und Überprüfung von 6 Monaten ob Epilepsie oder nicht, bzw. ob du nochmals unvorhergesehen und plötzlich in eine Bewusstseinsveränderung geraten kannst und was der Grund ist.
Auch Diabetes mit Unterzuckerung kann zu einem vorübergehenden Fahrverbot führen.
Sei froh daß du nicht gerade Auto gefahren bist und einen Unfall verursacht hast.
Siehe : http://www.frag-einen-anwalt.de/Bewutlosikeit-am-Steuer---MPU__f39490.html
LG Jimmy
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- Diagnose wiedersprechen -
Dominik,
24.04.2008, 19:03
- Re: Diagnose wiedersprechen - Anton, 24.04.2008, 22:43
- Re: Diagnose wiedersprechen - Jimmy, 25.04.2008, 02:20
- Re: Re: Diagnose wiedersprechen - Dominik, 25.04.2008, 14:49
- Re: Re: Re: Diagnose wiedersprechen - Karin, 25.04.2008, 17:40
- Re: Re: Re: Re: Diagnose wiedersprechen - Dominik, 25.04.2008, 18:47
- Re: Re: Re: Re: Re: Diagnose wiedersprechen - Dominik, 25.04.2008, 18:49