Epilepsie und Führerschein

Ingo, Wednesday, 22.04.2009, 13:55 (vor 6329 Tagen) @ madisonelane

Ich kann Dir nur raten, den korrekten Weg einzuhalten. Auch wenn dies erstmal Einschränkungen bedeutet, bist Du dann doch letzten Endes auf der sicheren Seite. Stell Dir vor Du baust nen Unfall mit schwerem Sachschaden oder sogar Personenschaden, und die Versicherung zahlt nicht, weil Du nicht hättest fahren dürfen??? Wenn Du Gutachten hast, die Deine Fahrtüchtigkeit belegen, hast Du mehr Chancen. Und Du stellst keine Gefahr im Verkehr dar.

Bei mir lief es damals so - hatte Fahrschule begonnen, und die Epilepsie brav mit angegeben. Dann hatte ich einen Unfall und darauffolgend im Krankenhaus einen (angeblich) Anfall. Fahrschule hab ich weiter machen dürfen, jedoch keine Prüfungszulassung bekommen - weder für Theorie noch Praxis. (Also wesentlich weitergehend, als "nur" Fahrverbot).

Das hieß dann 2 Jahre (mittlerweile isses nur noch 1 Jahr) warten, Anfallsfreiheit erneut nachweisen, Gutachten vorlegen, et cetera.

Ich mußte auch ein paar Jahre lang in regelmäßigen (1 bis 2 Jahre) Abständen Folgegutachten vorlegen. Da die jedoch immer positiv ausfielen, durfte ich auch weiterhin beruhigt fahren.

Ich finde Du solltest es angeben, und Dich an die Entscheidungen halten. Denn erstens wer sagt, daß nicht gerade, wenn Du fährst ein Anfall kommt (wenn Du noch nicht allzulange anfallsfrei bist)? Und im Fall eines Unfalls hast Du's zweitens schwer nachzuweisen, ob ein evtl. Anfall Ursache oder Auswirkung des Unfalls war.


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