wichtige frage: einstellungsuntersuchung
Hallo Corinna,
gut, dass Du nachgefragt hast, denn ich habe mich missverständlich ausgedrückt.
Wenn Du nicht gefragt wirst, musst Du nichts sagen.
Zwei Beispiele für den Ausnahmetatbestand: 1) Du hast nur selten Anfälle und bewirbst dich als Kraftfahrer. Da Du gar nicht fahren darfst, musst Du die Epilepsie angeben. 2) Wenn Du häufig Anfälle hättest und dabei oft verwirrt wärst, müsstest Du es spätestens bei der Bewerbung sagen, weil Du voraussichtlich den Anforderungen der Stelle nicht gerecht werden könntest.
Der Gesetzgeber sagt, wenn von vornherein abzusehen ist, dass mit der Krankheit die Arbeit nicht auszuführen ist, muss es gesagt werden, weil sonst Arglist im Spiel ist. Und Arglist führt zur Aufhebung von Verträgen.
Liebe Grüße
Hermann
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corinna88,
09.06.2009, 14:51
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Anton,
09.06.2009, 19:18
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corinna88,
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Heike81,
11.06.2009, 00:17
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11.06.2009, 16:57
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- wichtige frage: einstellungsuntersuchung - corinna88, 23.07.2009, 07:49
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