Fahrverbot/Angsfreie Behandlung

Anton, Monday, 15.03.2010, 13:55 (vor 6002 Tagen) @ Gabi73

Hallo Gabi,

sei herzlich gegrüßt in diesem Forum. Einen einmaligen Anfall erleben Millionen von Menschen. Die Medizin sagt, ein Anfall ist noch keine Epilepsie. Erst wenn sie gehäuft und wiederholt auftreten, spricht man von Epilepsie, einige nennen es auch cerebrales Anfallsleiden.

Sollte Dein Sohn wirklich an Epilepsie erkrankt sein, darf er nicht mehr Auto fahren. Der Arzt kann ihm das zwar nicht verbieten, aber er ist verpflichtet, den Patienten darauf hinzuweisen. Oft lassen die Ärzte sich den Erhalt dieser Belehrung auch schriftlich bestätigen. Ein Patient, der dann noch Auto fährt, muss mit Bestrafung rechnen, mit allen versicherungsrechtlichen Konsequenzen, von dem Moralischen, sofern Dritte zu Schaden kommen, einmal ganz abgesehen. Ob motorisiert am Straßenverkehr teilgenommen werden darf, regelt die Richtlinie „Epilepsie und Führerschein“.

Wichtig ist der Facharzt. Der Neurologe kann zwar eine Epilepsie feststellen, richtig diagnostiziern und behandeln kann sie nur ein Neurologe mit Zusatzausbildung Epilepsie, er ist im Besitz des Epilepsie-Zertifikats.

Das Allerwichtigste ist die Einhaltung bestimmter Regeln. Sie füge ich diesem Schriftsatz unten bei. Ich wünsche Deinem Sohn gute Besserung und hoffe, dass er bald wieder gesund ist. Komm’ ruhig mit Fragen, hier im Forum findest Du jede Menge Betroffene, die dir gerne Auskunft geben.

Liebe Grüße
Anton


a) Die regelmäßige Medikamenteneinnahme ist das A und O einer erfolgreichen Therapie.
b) Eine Änderung der Tabletteneinnahme sollte grundsätzlich nur in Absprache mit dem behandelnden Arzt erfolgen.
c) Abweichungen der Wirksamkeit durch Generika oder Re-Importe zum Originalmedikament sollten unverzüglich dem Arzt mitgeteilt werden.
d) Ein Anfallskalender sollte sorgfältig geführt werden.
e) Wenn Angehörige oder Dritte den Anfallsablauf verbal skizzieren, kann es für den Arzt eine große Hilfe sein. Anhand dieser Aufzeichnungen (u. U. auch Videoaufnahmen) sieht er, welcher Anfallstyp es ist und kann die Krankheit dementsprechend besser therapieren.
f) Auf Alkohol sollte möglichst ganz verzichtet werden, ebenso auf Flackerlicht in der Diskothek.
g) Für den Schlaf gilt: Es darf nicht zum Schlafentzug kommen. Der Schlaf-/Wachrhythmus muss eingehalten werden.
h) Ein Besuch alle Vierteljahr beim Neurologen ist sinnvoll (Blutserumkontrolle und EEG-Messung).
i) Die Richtlinien „Epilepsie und Führerschein“ sollten beachtet werden.
j) Die Behandlung sollte nur durch einen Facharzt für Epilepsie erfolgen.


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