ein Epileptischer Anfall - Fahrtauglichkeit
Hallo,
erst einmal "Herzlich Willkommen"
Bissspuren und Blutungen hatte ich auch selten bei einem Anfall, die treten meines Wissens i.d.R. auch nur bei einem Grand-Mal-Anfall auf.
Dass dein Vater jetzt ein Jahr kein Auto fahren darf, ist alles nur zu seiner und "unserer" Sicherheit. Es besteht immerhin die Gefahr, dass wieder ein Anfall auftreten kann. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies im 1. Jahr nach dem 1. Anfall geschieht ist, ist am höchsten.
Wie Green auch schon geschrieben hat, ich kenne ebenfalls zwei, die trotz Anfälle immer wieder Auto fahren, getreu dem Motto "Ich hab doch immer eine Aura (Vorgefühl) bevor der Anfall kommt".
Aber ich habe auch einen Bekannten, der ist auch trotz der Wahrscheinlichkeit, dass Anfälle auftreten könnten Auto gefahren. Er hatte einen Unfall, zum Glück nur Blechschaden und "nur" er hatte einige Verletzungen, die aber alle wieder verheilt sind.
Das hat ihm aber die Augen geöffnet. Er ist seitdem kein Auto mehr gefahren. Er hat einfach Glück gehabt, dass keiner über den Bürgersteig gelaufen ist, ein paar Sekunden später wäre es vielleicht anders gewesen...
Denn, was dein Vater auch bedenken sollte, es zahlt keine Versicherung, wenn herauskommt, dass dein Vater den ärztlichen Rat (was anderes ist es nicht - es wird ja nirgends gemeldet) bekommen hat, ein Jahr kein Auto zu fahren - auch dann nicht, wenn er keine Schuld am Unfall hat.
Ich habe mal nachgeschaut. I.d.R. gilt für Menschen, die einen Schlaganfall hatten, dasselbe, wie für Menschen, die einen epileptischen Anfall hatten. Man muss vom Arzt das ok bekommen, wieder Auto zu fahren und verschiedenes fällt meist auch ganz weg (z.B. alles aus Klasse 2, Taxi)
siehe: http://www.schlaganfall-hilfe.de/index.php?option=com_content&task=view&id=622&Itemid=401
und ganz wichtig:
Beachten Sie aber dass die Möglichkeiten sich wieder ans Lenkrad zu setzen so unterschiedlich wie der „Schlaganfall" selbst sind und nur jeweils für den Einzelnen aus der Sicht der Ärzte, und der Behörden beantworten werden können.
Sie benötigen vor allem ein Gutachten eines Neurologen mit „Verkehrsmedizinischer Qualifikation“ welches Sie dann der Führerscheinstelle vorlegen müssen.
siehe: http://www.schlaganfall-hilfe.de/index.php?option=com_joomlaboard&Itemid=76&func=view&catid=2&id=39
Das unter den ersten beiden Treffern bei google Schlaganfall, Autofahren
Und statt "Schlaganfall" kann man da genauso gut "Epilepsie" einsetzen. (wobei ich mir nicht sicher bin, ob ich es wirkich der Führerscheinstelle vorlegen muss, denn wie gesagt, es wird ja nirgends gemeldet..)
Ist dein Vater Besitzter der Firma? Kann ihn ggf. jemand seiner Angestellten dabei begleiten? Hat er einen Schwerbehindertenausweis (beantragt)?
Soweit von mir.
Ich wünsche dir (trotz allem) ein schönes Wochenende!
Liebe Grüße
Mondenkind
--
"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)
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tgp,
09.04.2010, 19:10
- ein Epileptischer Anfall - Fahrtauglichkeit - Green, 09.04.2010, 20:12
- ein Epileptischer Anfall - Fahrtauglichkeit - Mondenkind, 09.04.2010, 21:01
- ein Epileptischer Anfall - Fahrtauglichkeit -
tgp,
10.04.2010, 09:21
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WhoMadeWho,
10.04.2010, 12:28
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tgp,
10.04.2010, 12:50
- ein Epileptischer Anfall - Fahrtauglichkeit - WhoMadeWho, 10.04.2010, 13:14
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tgp,
10.04.2010, 12:50
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WhoMadeWho,
10.04.2010, 12:28
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miss007,
10.04.2010, 12:56
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WhoMadeWho,
10.04.2010, 13:21
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cango,
15.04.2010, 14:02
- ein Epileptischer Anfall - Fahrtauglichkeit - Green, 15.04.2010, 14:35
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cango,
15.04.2010, 14:02
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WhoMadeWho,
10.04.2010, 13:21