ein Epileptischer Anfall - Fahrtauglichkeit

tgp, Saturday, 10.04.2010, 12:50 (vor 5976 Tagen) @ WhoMadeWho

Hallo,

vielen Dank für deinen Beitrag.

Wie sieht den eigentlich der Werdegang aus? Es wird doch niemand darüber informiert das eine "Fahruntauglichkeit" vorliegt. Die Polizei hat keine Kenntnis darüber, Flensburg :-) auch nicht.
Es müßte also bei einem Unfall die Versicherung des Gegner's oder die eigene Haftpflicht ein Gesundheitszeugniss anfordern, indem bestätigt wird, das der Unfall aufgrund eines epileptischen Anfall's aufgetreten ist.

Und da mein Vater Antiepileptika nimmt und der einmalige Anfall aufgrund der Gehirnentzündung aufgetreten ist, ist doch ein weiterer Anfall eigentlich ausgeschlossen.

Gibt es den irgendwo eine richtige "öffentlich rechtliche" Aussage oder Gesetzgebung bzw. Richtlinie, was im Ernstfall passiert?

Die Ärzte tun ja so, als ob man ein Fahrzeug nicht mehr führen darf.

Wir hoffen auf das Beste,

gruß B.


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