Antrag auf Gleichstellung mit einem GdB 50%
Hallo
Habe einen Antrag auf Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten bestellt.
Nun ist dort eine Frist bis wann der Antrag abgeschickt werden muß.
Denn Antrag hab ich nun noch nicht abgeschickt.
Aus folgenden Grunde.
Der Behindertenbeauftragte meiner Firma meinte man könnte mit meinem Betriebsleiter reden kann das ich meinen jetzigen Job eventuell behalten könnte.
Mit der Gleichstellung könnte meine Firma aber querschiessen und sagen, es gibt keinen Job für mich. Und eine Kündigung droht.
Nun die Frage zum Antrag:
1.) Kann man diesen Antrag kündigen, und eventuell später wieder beantragen?
2.) Warum gibt es diese Frist?
3.) Gibt es im Internet Infos über diese Frist? Habe im Netz gegoooooogelt und in dieser Beziehung nichts gefunden.
Euer gegoooooooooogelte
Tom
gesamter Thread:
- Antrag auf Gleichstellung mit einem GdB 50% -
Tom vom Berg,
31.07.2010, 10:11
- PS.: - Tom vom Berg, 31.07.2010, 10:21
- Antrag auf Gleichstellung mit einem GdB 50% -
Mondenkind,
31.07.2010, 10:47
- Antrag auf Gleichstellung mit einem GdB 50% -
anonym,
31.07.2010, 17:18
- Antrag auf Gleichstellung mit einem GdB 50% -
Tom vom Berg,
01.08.2010, 08:17
- Antrag auf Gleichstellung mit einem GdB 50% -
anonym,
01.08.2010, 23:34
- Antrag auf Gleichstellung mit einem GdB 50% -
Tom vom Berg,
02.08.2010, 16:00
- Antrag auf Gleichstellung mit einem GdB 50% -
anonym,
02.08.2010, 22:33
- Antrag auf Gleichstellung mit einem GdB 50% -
Tom vom Berg,
03.08.2010, 23:31
- Antrag auf Gleichstellung mit einem GdB 50% - anonym, 09.08.2010, 00:11
- Antrag auf Gleichstellung mit einem GdB 50% -
Tom vom Berg,
03.08.2010, 23:31
- Antrag auf Gleichstellung mit einem GdB 50% -
anonym,
02.08.2010, 22:33
- Antrag auf Gleichstellung mit einem GdB 50% -
Tom vom Berg,
02.08.2010, 16:00
- Antrag auf Gleichstellung mit einem GdB 50% -
anonym,
01.08.2010, 23:34
- Antrag auf Gleichstellung mit einem GdB 50% -
Tom vom Berg,
01.08.2010, 08:17
- Antrag auf Gleichstellung mit einem GdB 50% -
anonym,
31.07.2010, 17:18