Antrag auf Gleichstellung mit einem GdB 50%

Mondenkind, Saturday, 31.07.2010, 10:47 (vor 5864 Tagen) @ Tom vom Berg

Hallo Tom,

wenn ich das richtig verstehe, hast du einen GdB von 50, oder??

Denn dabei musst du dich nicht gleichstellen lassen, ab GdB 50 giltst du als schwerbehindert.

Oder hast du niedriger (also GdB 30 bzw. 40) und möchtest dich gleichstellen lassen??

Na ja egal wie (ob du GdB 50 hast oder ob du dich gleichstellen lassen willst) ist es so:

Schwerbehinderte genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts (§ 85 SGB 9). Dies gilt auch für den Schwerbehinderten gleichgestellte behinderte Menschen.

(siehe auch hier)

Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen?!

Ein schönes Wochenende und
viele liebe Grüße wünscht

Mondenkind

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"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)


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