Behinderungsstufe bzw. - ausweis
Hallo ihr Lieben!
Ich bräuchte Eure Hilfe! Und zwar wurde bei mir erst seit Mai 2010 Epilepsie diagnostiziert. Und so interessiert mich, ob man mit dieser Diagnose eine Behinderungsstufe bzw. einen bestimmten Prozentsatz erhält. Welche Vor- und Nachteile habe ich bei der Krankenkasse und der Arbeitsagentur? Werden Epileptiker von der Krankenkasse unterstützt? Werden evtl. die Rechnungen der Medikamente beglichen?
Für mich ist es alles ganz neu und ich kenne mich leider noch gar nicht so gut aus und würde mich vom ganzen Herzen freuen, wenn Ihr mir helfen könntet! Denn bis jetzt hatte ich nur Kontakt zu meinem Neurologen. Und bei ihm habe ich leider das Gefühl, er würde es auf die leichte Schulter nehmen.Vielen vielen Dank im Voraus!!!
Eure Dancefreak
In den versorgungsmedizinischen Grundsätzen
http://vmg.vsbinfo.de/b/3_1.htm#3.1
ist festgelegt, welche Art von Anfällen in welcher Häufigkeit zu welchem Grad der Behinderung führt:
"Epileptische Anfälle
je nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung
sehr selten (generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von mehr als einem Jahr; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten) 40
selten
(generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen) 50 - 60
mittlere Häufigkeit
(generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Tagen) 60 - 80
häufig
(generalisierte [große] oder komplex-fokale Anfälle wöchentlich oder Serien von generalisierten Krampfanfällen, von fokal betonten oder von multifokalen Anfällen; kleine und einfach-fokale Anfälle täglich) 90 - 100
nach drei Jahren Anfallsfreiheit bei weiterer Notwendigkeit antikonvulsiver Behandlung
30
Ein Anfallsleiden gilt als abgeklungen, wenn ohne Medikation drei Jahre Anfallsfreiheit besteht. Ohne nachgewiesenen Hirnschaden ist dann kein GdS mehr anzunehmen."
Mit der Krankenkasse hat das eigentlich weniger etwas zu tun. Der Schwerbehindertenausweis bieten steuerliche Vorteile, die Höhe ist abhängig vom Grad der Behinderung und den Merkzeichen. Je nach Merkzeichen gibt es Vorteile wie kostenlose Freifahrt im Personennahverkehr u.U. auch mit Begleitperson und andere Vergünstigungen.
Gegenüber einem Arbeitgeber (sofern man das Glück hat, einen Arbeitsplatz zu haben) hat man mit einem SB-Ausweis einen besondern Kündigungsschutz sowie Vorteile wie zusätzliche Urlaubstage.
Eine Zuzahlungsbefreiung bezüglich der Medikamente erhält ein chronisch Kranker auf Antrag von der Krankenkasse, wenn man 1 % des Bruttoeinkommens (abzüglich möglicher Freibeträge)für Zuzahlungen bereits geleistet hat. Ein SBA ist keine Voraussetzung für diese Befreiung. Belege über Praxisgebühren,Medikamentenzuzahlungen also unbedingt sammeln und einreichen.
Mit dem Arbeitsamt kenne ich mich nicht aus.
VG
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- Behinderungsstufe bzw. - ausweis -
dancefreak1,
13.10.2010, 19:31
- Behinderungsstufe bzw. - ausweis - Ela, 13.10.2010, 23:16
- Behinderungsstufe bzw. - ausweis -
Mondenkind,
14.10.2010, 09:29
- Behinderungsstufe bzw. - ausweis - CunauBenain, 25.10.2010, 12:16
- Behinderungsstufe bzw. - ausweis -
Musica,
25.10.2010, 14:56
- Behinderungsstufe bzw. - ausweis -
CunauBenain,
27.10.2010, 21:34
- Behinderungsstufe bzw. - ausweis - Mondenkind, 28.10.2010, 12:04
- Behinderungsstufe bzw. - ausweis - Musica, 28.10.2010, 14:57
- Behinderungsstufe bzw. - ausweis -
CunauBenain,
27.10.2010, 21:34
