Behinderungsstufe bzw. - ausweis

Musica, Monday, 25.10.2010, 14:56 (vor 5776 Tagen) @ dancefreak1

Hallo dancefreak, ich komme gerade von der Krankenkasse weil ich die Befreiung von der Rezeptgebühren beantragen will. Sollte man Glück haben, bekommt man 1% vom Bruttoeinkommen, einschl. das des Ehepartners und der im Haushalt lebendenKinder, sollten die schon verdienen! Nachweise aus der Apotheke über bereits geleistetete Rezeptgebühren sowie die Praxisgebühren erbringen. Falls Du das nicht aufgehoben hast, stellt Dir Apotheke sowie der Arzt das aus. Ausserdem habe ich eine Menge Formulare mitbekommen. Aber mindestens 60% Schwerbehinderung sollte ich schon haben! Ich habe nur 50%!Trotzdem darf ich den Ausweis für den Medizinischebn Dienst beilegen.
Es ist nützlich, die Medi`s immer in der gleichen Apotheke zu holen. Solltest Du zufällig zum Wochenende feststellen, dass Du Dir das Rezept nicht rechtzeitig vom Arzt geholt hast, wird Dir von dort so viel gegeben, dass Du für das Wochenende auskommst. Vom Schwerbehindertenausweis habe ich schon Vorteile. Zum einen kann man mir nicht kündigen und ich habe 4 Tage mehr Urlaub im Jahr. Oft bekomme ich Eintritte ermäßigt.Etwa kulturelle oder öffentliche Veranstaltungen, Bibliothek.
Ich bin bei der AOK versichert. Unter aok.de kannst Du Dich zum Thema kundig machen. Mit dem Arbeitsamt kenne ich mich nicht aus. LG und alles Gute, Musica


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