Behinderungsstufe bzw. - ausweis

CunauBenain, Monday, 25.10.2010, 12:16 (vor 5776 Tagen) @ Mondenkind

Hallo Mondkind,

erst einmal bringt der Schwerbehindertenausweis einen Steuerlichen Freibertrag mit sich abhängig von den Merkkennzeichen und Protzentzahl Grad der Behinderung im Schwerbehindertenausweis.

Hier ein paar Beispiele von Merkzeichen :

RF befreit von Rundfunk/ und Fernsehgebüren bei der GEZ

aG Außergewöhnlich Gehbindert erlaubt z.B. die Nutzung eines privaten PKW, KFZ-Steuerbefreiung bzw. Ermäßing (erfragen beim Finanzamt!) sowie die Benutzung der eingerichten Behindertenparkplätzen bei den Kaufhäusern, der öffentlichen Einrichtungen (z.B: Arbeitsamt, Schulen, Banken und Parkhäusern)

G (Gehbehinderung): ergibt eine Ermäßigung im Öffentlichen Personenahverkehr (verbilligte Monatskarten!)Eintrittsermäßigung in Öffentlichen Einrichtungen.

H = Hilfsbedürftigkeit bedeutet der Ausweis ist (Grün / rosa (rötlich) fürt zur kompletten kostenlosen Nutzung des Öffentlichen Personenahverkehrs (ausgeschlossen sind Fernreisen mit Flugzeug, Zug und Schiff)
wird durch einen zweiten Stempel (diagonal zum ersten) das (B) aktiviert fährt deine Begleiteprson in Fernzügen und im Öffentlichen Verkehrsmitteln kostenlos mit in den großen Kinoketten (z.B.: UCI,Cineplex,CineStar) erhält die Begleitperson eine Freikarte (Für Ermäßigungen bei der Musicalkette ist muss GdB min. 70 % betragen!)

liebe grüße
CunauBenain


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