GdB 70

Ela, Friday, 29.10.2010, 23:34 (vor 5772 Tagen) @ anonym

Hi Corinna,

wenn du der Meinung bist, dass dir Merkzeichen zustehen aufgrund deines Gesundheitszustandes musst du unbedingt die Fristen beachten und innerhalb eines Monats nach Zugang des Schwerbehindertenbescheides Widerspruch einlegen.

Es reicht zunächst ein formloses Schreiben an das ausstellende Amt:

„Gegen den Bescheid vom 00.00.0000 –

Geschäftszeichen: xyz

erhebe ich hiermit Widerspruch.

Die schriftliche Begründung folgt."

Damit gewinnst du Zeit für einen ausformulierten, begründeten Widerspruch.

Du kannst selber ein Schreiben aufsetzen, in dem du ausführlich begründest, warum du meinst, dass dir ein Merkzeichen zusteht.

Beispielsweise beim Merkz.B eine Beschreibung, dass du des öfteren während deiner Anfälle in den falschen Bus/Zug gestiegen oder falsch ausgestiegen bist. Dass es während der Fahrt zu Anfällen gekommen ist, die eine Verabreichung eines Notfallmedikamentes notwendig werden ließ.Oder ein Nicht- mehr- Festhalten-können im Bus während der Anfälle,oder ein auf die Straße laufen während komplex-fokaler Anfälle wäre auch ein Grund (das sind alles ja nur Beispiele, ich weiß ja nicht, wo deine Probleme genau liegen)

Das müsste man dann schon ausführlich begründen.

Viele bitten in solchen Fällen ihren Arzt um Unterstützung. Etliche Ärzte sind durchaus bereit -so auch unser- Bescheinigungen oder Schreiben ohne Kosten fertigzustellen, die die eigenen Angaben untermauern. Da könntest du nachfragen.Ob das Ding nun unbedingt Gutachten heißen muss?! Gutachten hört sich schon nach Kosten an.

Wenn du im VDK Mitglied bist...auch die helfen bei Widersprüchen, wenn man sich selber in solchen Belangen nicht so sicher fühlt.

Das Wichtigste wäre jetzt erst einmal der formlose Widerspruch.

Viele Grüße
Ela


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