GdB 70
Hallo Ela,
danke schon einmal für Deine Antwort. Ein Änderungsantrag würde es nicht gleichen Sinn und Zweck erfüllen, wenn ich nicht ab sofort nachhacken kann, denn bei meinem Neurologen wo ich die ganze Hoffnung darauf setze, habe ich erst einen Termin Anfang nächsten Jahres. Auch so was ist den der Unterschied zwischen einen Änderungsantrag und einem Widerspruch.
Gruß
Corinna
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