GdB 70
Hallo Corinna,
einen Änderungsantrag stellt man, wenn die Erkrankung sich verändert im Sinne von verschlimmert hat oder andere gesundheitliche Probleme hinzugekommen sind, die bei der ursprünglichen Antragsstellung noch nicht vorgelegen haben.Nachweisbar sollte so etwas durch Arztbriefe/Atteste neueren Datums sein.
Einen Widerspruch legt man ein, wenn man der Ansicht ist, das Amt hätte die gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entsprechend berücksichtigt bzw. ein Merkzeichen zu unrecht nicht anerkannt.
Was bei dir zutrifft kann ich schlecht beurteilen, vermutlich eher letzteres.
Viele Caritas Stellen bieten auch eine Unterstützung bei Widerspruchsverfahren in Schwerbehindertenangelegenheiten an. Eventuell könntest du dich da erkundigen.
Eher einen Arzttermin zu bekommen, dürfte vermutlich schwierig sein, vielleicht versuchst du es aber doch noch mal.
Viele Grüße
Ela
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