Paragraphen-Wirrwarr...
Hallo Mondenkind,
Du bist vor 2 Monaten aufgefordert worden, zu einer Entscheidung dieser Behörde Stellung zu beziehen und hast das bis heute nicht gemacht.
Der § 24 SGB X ist eine Schutzfunktion des Bürgers. Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.
Dein Ausweis war abgelaufen und das Versorgungsamt musste nachfragen, ob er nicht verlängert werden soll. Aus dem Grunde würde ich dort sofort anrufen und fragen, welche Unterlagen für eine Verlängerung beigebracht werden müssen.
Der VdK wird dir nicht helfen wollen. Wenn Du schon der Behörde nicht antwortest, wird er sich hüten, von dir einen Auftrag anzunehmen. Ich wünsche viel Erfolg!
Es grüßt dich herzlich
Anton
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Die Informationen ersetzen auf keinen Fall die Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte. Bitte wenden Sie sich an ihren Neurologen!
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Mondenkind,
16.05.2011, 14:10
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Anton,
16.05.2011, 15:16
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Mondenkind,
16.05.2011, 16:17
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Anton,
16.05.2011, 18:48
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anonym,
16.05.2011, 21:59
- Paragraphen-Wirrwarr... - Mondenkind, 17.05.2011, 16:29
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anonym,
16.05.2011, 21:59
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Anton,
16.05.2011, 18:48
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Mondenkind,
16.05.2011, 16:17
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Anton,
16.05.2011, 15:16