Paragraphen-Wirrwarr...
Hallo Mondenkind,
einen wunderschönen Tag wünsche ich allseits. Ich möchte dich aufs Allerherzlichste begrüßen und dir einen großartigen Verlauf des heutigen Tages wünschen. Das mache ich natürlich, weil ich es grundsätzlich besser finde, wenn man gute Tage hat und wenn es Leute gibt, die einem das auch ausdrücklich wünschen und weil Du mich beim Lesen meiner ersten Zeilen sofort zackzack ins Herz schließen sollst. Das müsste hoffentlich geklappt haben.
Mir gehen gerade die freundlichen Worte aus, weil ich heute mit einer üblen Übellaunigkeit geschlagen bin, dass es nur so eine Art hat. Ich musste mich für die Begrüßung schon immens am Riemen reißen.
Nochmal zu Deinem Ausweis. Er läuft in 2 Monaten ab. Gut wäre, alle Ärzte zu präparieren, damit sie dem Amt die Auskünfte geben, die gut für dich sind. Ich weiß noch, dass ich damals alle verfügbaren Unterlagen dorthin geschickt habe, das Versorgungsamt hat die Mediziner dann angeschrieben. Ich habe nichts gegen den VDK, wer reich ist und das Geld dafür hat, gerne. Ich muss auch ohne VDK hungern, kann ihn mir nicht leisten.
Wenn Du nichts anderes hast, als die Epilepsie in dem augenblicklichen Zustand ist, wird er nicht hoch liegen. Ich drücke die Daumen, dass die Epilepsie noch besser wird und Du sonst auch nichts hast. Du weißt aber, dass jede Kleinigkeit extra gerechnet wird.
Ich z. B. hatte bei der letzten Bemessung des Nachteilsausgleich einen GdB von 160. Da es nicht mehr als 100 gibt, liegt er dort mit dem Merkzeichen „G“.
Es ist kein Körperzustandsbericht, sondern es wird damit die Höhe der Nachteilsausgleiche festgelegt. Bei 40 bist Du nicht mehr Schwerbehinderter im Sinne des Gesetzes. Also Kündigungsschutz, Steuererleichtungen und Mehrurlaub etc. entfallen.
Ein persönliches Gespräch steht dir zu, aber nur, wenn Du es verlangst. Der Brief gilt als zugegangen, selbst wenn er als „Normal-Brief“, also nicht als Einschreiben, Zustellungsurkunde oder Einschreiben/Rückschein gekommen ist.
Das zu wissen ist wichtig für Personen, die per Brief vom Gericht als Zeuge geladen sind. Entschuldigungen bei Nichterscheinen, den Brief nicht erhalten zu haben, gilt nicht. Es kommt zum Säumnisurteil mit den daraus folgenden Konsequenzen. Im Wiederholungsfall zur richterlichen Vorführung.
Zu der postoperativen Entwicklung. Ich wundere mich jeden Tag, dass es gar nicht so viele sind, die nach der OP anfallsfrei bleiben. Für die Betroffenen muss das sehr hart sein. Tun mir richtig leid.
Vielleicht gibt es hier noch weitere Patienten, die über ihre Erfahrungen nach dem operativen Eingriff berichten möchten.
Wann bist Du operiert worden? Du weißt ja, es dauert sehr lange, bis man wieder fit ist. Nicht die OP schlaucht, sondern das „böse“ Erwachen nach der OP. Die postoperative Zeit. Es wird einem vieles bewusst. Mann muss es verkraften. Ich wünsche einen guten Weg.
Liebe Grüße
Anton
PS.: Deine Signatur finde ich sehr schön. In dem Spruch steckt Wahrheit.
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Mondenkind,
16.05.2011, 14:10
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Anton,
16.05.2011, 15:16
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Mondenkind,
16.05.2011, 16:17
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Anton,
16.05.2011, 18:48
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anonym,
16.05.2011, 21:59
- Paragraphen-Wirrwarr... - Mondenkind, 17.05.2011, 16:29
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anonym,
16.05.2011, 21:59
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Anton,
16.05.2011, 18:48
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Mondenkind,
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Anton,
16.05.2011, 15:16