Fahrkosten bei Epil.

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Monday, 21.11.2011, 19:33 (vor 5384 Tagen) @ Mondenkind

Hier ein paar Infos zum GdB, Schwerbehindertenausweis und Epilepsie: http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Epilepsie---Schwerbehinderung-561.html

Wenn Du einen beantragst, empfehle ich Dir, Dir beim Ausfüllen von einer Beratungsstelle(z.B. von den Rummelsbacher Werken) helfen zu lassen und den Antrag mit möglichst vielen Attesten erst einmal nur per Post einzuschicken und nicht persönlich abzugeben(nicht dass Du dem Sachbearbeiter an dem Tag zu gesund erscheinst - traurig, aber wahr).

Da die ja jeden Einzelfall prüfen müssen, empfiehlt es sich, ein eigenes Schreiben beizulegen, um über die stark eingrenzenden Fragebögen hinaus darzustellen, wie schwerwiegend die Epilepsie sich für Dein persönliches Arbeitsleben auswirkt.
Als zusätzliche Begründung für das Merkzeichen G könntest Du z.B. betonen(man darf da ruhig ein klein wenig dramatisch klingen), dass durch das Fahrverbot Du in der für Deine selbstständige Tätigkeit wichtigen Flexibilität in der Fortbewegung beschnitten bist. Folglich kannst Du, weil von Deinen Kunden Pünktlichkeit erwartet wird, weniger Termine am Tag ausmachen, was sich auf Dein Einkommen auswirkt.

Aber für so eine Ausformulierung empfiehlt sich wirklich eine Beratungsstelle. Die haben damit Erfahrung und können Dir auch Deine ganzen Fragen beantworten.

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil


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