Schwerbehindertenausweis

Tablettenschlucker, Freiburg, Wednesday, 15.08.2012, 14:30 (vor 5115 Tagen) @ kernerin

Hey

das mit den Vorteilen stimmt, aber bei den Nachteilen muss ich noch was kleines Anmerken. Danach fragen darf keine Firma. Mit dieser Begründung einen Arbeitsvertrag verweigern ebenso wenig. Das fällt ja beides unter das Diskriminierungsgestz. Ob man einen Schwerbehindertenausweis immer noch angeben muss bin ich gerade am rausfindern, ich meine nähmilch das sich das auch aufgrund der Diskriminierung geändert hat... keine Ahnung.

Zitat Internet:
wenn deine Behinderung ein Risiko bei deiner Arbeit darstellt, dann musst du angeben, dass du schwerbehindert bist.
Behindert deine Behinderung dich nicht bei der Arbeit und stellt keine Gefahr für dich oder andere dar, bist du nicht verpflichtet, den Ausweis vorzulegen oder anzugeben, dass du einen solchen hast.


Gruß
Lukas


gesamter Thread: