Schwerbehindertenausweis
Also du bist immer verpflichtet den Behindertenausweis anzugeben weil du einen kündigungs schutz dadurch hast.Wenn du den verschweigst ist das ein kündigungs grund.Er zählt von dem Tag an wo du ihn beantragt hast.Ist er abgelehn verfällt das ganze.Aber man hat immer die möglichkeit Einspruch ein zu legen.Wen man in der Firma schon ist dürfen die dich nicht kündigen außer in Probezeiten.Ich habe ihn schon Früh beantragt dadurch konnte die Firma wo ich war mich nicht auf die strasse setzen.Aber ich habe den stress nicht auß gehalten und habe noch einen Herzinfart dazu bekommen also habe ich dann die Rente beantragt.Und bin jetzt im Heipädagogischemcentrum und Arbeite da.Chrissi

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sonnyboy,
14.08.2012, 21:31
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Tablettenschlucker,
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