Kann mich mich fristlos kündigen

Mortimar, Friday, 28.06.2013, 20:54 (vor 4797 Tagen) @ Keppra

soweit ich weiß und gemäß meiner moralischen einstellung zu der ganzen geschichte, ist eine kündigung bzw benachteiligung bei der bewerbung lediglich und ausschließlich in berufen "angebracht" in denen die "(be)hinderung" wirklich eine rolle spielt - also vielen handwerksberufen oder anderen branchen in denen bei einem anfall ernsthafte sach und/oder personenschäden entstehen können. Vor allem Personenschäden.

Arbeitsrechtlich ist es, ebenfalls meines wissens sehr zweifelhaft bis unmöglich nach der probezeit nur wegen der Epilepsie zu kündigen. Darüberhinaus hat der arbeitgeber meines wissens nach kein recht nach krankheiten oder behinderungen zu fragen.

Ich kriege derzeit nur die 390 aus kassel, nach dem studium freut sich mein stiefvater aber bestimmt, seine geheimnisvollen personalkaufmannsfähigkeiten einzusetzen wenn etwas schief läuft.

hast du schonmal darüber nachgedacht, einen behindertenausweis zu beantragen, dadurch kommt man arbeitsrechtlich natürlich in eine günstigere situation, zumindest nach der probezeit und den ausweis muss man auch nirgendwo angeben.


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