Behinderungs im Bewerbungsanschreiben
Hi Sandra,
also im Bewerbungsanschreiben würde ich das nicht angeben um erstmal die Warscheinlichkeit auf ein Vorstellungsgespräch zu erhöhen.
Im Vorstellungsgespräch musst Du selbst abwägen ob Du es angibst oder nicht.
Wenn Die Krankheit bei Dir schon mediznisch gut eingestellt ist..z.b schon lange Anfallsfrei dann würde ich es nicht tun.
Im Falle das aber einen GDB von mind.50 Prozent hast und somt als Schwerbehindert durch Versorgungsamt oder als Gleichgestellte für Schwerbehinderte durch Arbeitsamt gilst,
musst Du dieses nur angeben falls Dich der Arbeitgeber nach Schwerbehinderung fragt, welches aber gesetzwidrig ist. Aber weil jeder Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht hat sollte man es aus Vertrauensbeweis dem Arbeitgeber ehrlich sagen falls die Krankheit eine Gefährdung für den Arbeitsplatz darstellt...
Wenn der Arbeitgeber es weiß muss er weniger Ausgleichsabgaben an den Statt zahlen und Du hast einen besonderen Kündigungsschutz nach $ 85 von SGB 9...dieser gilt aber erst nach 6 Monaten Beschäftigungsverhältniss. Hinzu kommen noch 5 Tage Urlaub mehr pro Jahr.
Würdest Du Dir erst nach Vertragsabschluss des Arbeitsverhältnisses z.b einen Schwerbeschädigtenausweiss besorgen, so müsstest Du dieses defintiv nicht angeben.
Aber wenn der Arbeitgeber Dich dann z.b nach 6 Monaten kündigen wollte, so kannst Du diese Kündigung nichtig machen. $ 85 SGB 9 & § 90 Abs. 1 Ziff. 1 SGB IX
Dieses ist mir bekannt durch die Jura-Unterrichtsstunden die meine Fortbildung als Industriemeister beglitten haben.
Das mit den Urteilen über die "Angabe zur Schwerbehinderung" mit Absatz ect. könnte ich Dir raussuchen.
lg Sebastian
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sandra79,
22.03.2013, 12:33
- Behinderungs im Bewerbungsanschreiben - jess87, 22.03.2013, 16:13
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huge88,
22.03.2013, 18:13
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sandra79,
23.03.2013, 08:34
- Behinderungs im Bewerbungsanschreiben - sandytimmy, 23.03.2013, 09:54
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sandra79,
23.03.2013, 08:34
- Behinderungs im Bewerbungsanschreiben - Britta, 26.03.2013, 10:10
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- Behinderungs im Bewerbungsanschreiben - EHRLICHE SEELE 1983, 14.08.2013, 00:05