EU Rente
Genau, das Arbeitsverhältnis ruht und man sollte auf keinen Fall von alleine kündigen. Wenn der Arbeitgeber kündigt (was er darf) muss man möglichst flott zum Arbeitsamt und sich beraten lassen. Vom Arbeitsamt bekommt man auch den Antrag auf Alo-geld und den sollte man unbedingt vor Ablauf der 78 Wochen Krankschreibung einreichen, sonst kommt es zu Problemen. Hat man Fristen nicht eingehalten, werden die schnell zickig und kürzen Gelder. Nach 78 Wochen wird man übrigens auch mit GdB ausgesteuert.
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doriskreisbirne,
10.02.2014, 04:53
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Green,
10.02.2014, 06:55
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doriskreisbirne,
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keki,
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