EU Rente

Oliver55, Wednesday, 29.10.2014, 13:28 (vor 4309 Tagen) @ Green
bearbeitet von thomas, Saturday, 01.11.2014, 09:38

Guten Tag,

auch heute noch muss der Nachweis der Behinderung nachgewiesen werden. Wer mehr als 3 Stunden arbeiten kann, erhält in der Regel keine oder nur einen Teil der Rente.

Die EU-Rente ist seit der Einführung sehr scharf umstritten. Die wenigsten Arbeitnehmer können noch die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen. Die Aufnahmebedingungen sind bei den den privaten Anbietern so hoch, dass meist auch hier keine Police zustande kommt.

Die Altersvorsorge an sich ist schon seit Jahren ein sehr ernstes Thema. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass durch den gesellschaftlichen Wandel, die Renten nicht mehr aufrecht gehalten werden können. Aus diesen Grund wurde die Pflicht zur Eigenversorgung eingeführt. Seit dem können Verbraucher die betriebliche Altersvorsorge, Riester-Rente, Rürup-Rente und Lebensversicherungen für den Ruhestand abschließen.

Es wird nicht beachtet, dass die breite Bevölkerungsschicht sich diese Policen nicht mehr leisten kann, da das Gehälterniveau immer weiter zurück geht. Bei der Betriebesrente hat nur der Arbeitgeber ein Entscheidungsrecht.Die Entgeldumwandlung reicht in vielen Fällen nicht aus, da nicht genug in die Vorsorge investiert werden kann.

Die EU-Rente ist eigentlich nicht als Rente zu sehen, sondern eher als Hilfszahlung die an sehr krazze Bedingungen geknüpft ist. Der berufliche Werdegang des Antragsteller wird nicht berücksichtigt. Auch wenn er nur ein paar Stunden am Tag eingesetzt werden kann, besteht die Pflicht zur Erfüllung des Auftrages. Wird dieser nicht nachgekommen, muss der Anspruchnehmer mit einer erheblichen Minderung der "Rentenzahlung" rechnen.


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