Schwerbeh.-Vertreter

Mondenkind, Sunday, 23.03.2014, 11:22 (vor 4529 Tagen) @ haggi

Hallo Haggi,

ich habe mir gerade mal die §§93-100 des SGB 9 durchgelesen (überflogen) und nichts gefunden, dass irgendwer das Amt nicht ausführen darf.

Was ich aber gelesen habe, dass alle 4 Jahre (i.d.R. zwischem dem 01.10. und 30.11.) eine neue Wahl stattfindet. Wenn du selber einen Schwerbehindertenausweis hast (oder gleichgestellt bist) solltest du auch einen Bescheid bekommen und an der Wahl teilnehmen (dürfen). Wenn das bei dir bisher nicht der Fall war, ist das schon etwas komisch...

Lieben Gruß
Mondenkind

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"Ich habe gelernt, vom Leben nicht viel zu erwarten. Das ist das Geheimnis aller echten Heiterkeit und der Grund, warum ich immer angenehme Überraschungen statt trostloser Enttäuschungen erlebe."
(George Bernard Shaw)


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