Schwerbeh.-Vertreter

huge88, Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, Sunday, 23.03.2014, 11:28 (vor 4529 Tagen) @ haggi

Lies mal hier im Sozialgesetzbuch nach:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__94.html

So wie ich das verstehe, kann er das sein, wenn er dazu von den entsprechend definierten Personengruppen für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt wurde.

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Das ist der Weisheit letzter Schluss:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muss.
Johann Wolfgang Goethe - Faust, der Tragödie zweiter Teil


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