Schwerbeh.-Vertreter

keki, Sunday, 23.03.2014, 12:14 (vor 4529 Tagen) @ haggi

Um Gottes Willen! Wer hat den denn gewählt? Theoretisch kann sich jeder, ob behindert oder nicht zur Wahl stellen. Wählen dürfen aber nur Arbeitnehmer mit GdB. Die SBV kann bei Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber beraten und vermitteln oder bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht weiter helfen. Sie kann auch Kontakt herstellen zum Integrationsamt und dem Integrationsfachdienst, wenn z.B. Arbeitsplätze behindertengerecht gestaltet werden sollen,( z.B. Bereitstellung eines Fahrdienstes oder einer Arbeitsassistenz unter bestimmten Voraussetzungen.) So können Menschen mit Behinderung auf ihren Arbeitsplätzen bleiben und sind vor Kündigungsversuchen geschützt. Auch bei Einstellungen von Behinderten hat die SBV einige Rechte, z.B. beim Vorstellungsgespräch dabei zu sein. Übrigens auch bei MAV- Sitzungen. Nicht zuletzt steht die SBV unter Schweigepflicht bei allen Beratungsgesprächen. Das alles sind naturgemäß keine Dinge, die im Interesse eines Vorgesetzten liegen oder wo man ihn dabei haben möchte. Wenn Du in den letzten 4 Jahren also niemals Infos über eine Wahl bekommen hast, geht da was nicht mit rechten Dingen zu. Wende Dich am besten an die MAV oder den Personalrat. Vielleicht gibt es auch (wenn das Unternehmen Filialen hat) eine Gesamt-SBV? Oder frage beim zuständigen Integrationsamt nach!


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