Gefangen im falschen Berufsbild
Du könntest dich mal erkundigen, bei der Krankenkasse oder der Rentenversicherung, wie es ausschaut mit einer Rehabilitation in Bezug auf Epilepsie. In Bethel gibt es zum Beispiel so etwas
http://www.mara.de/epilepsie-zentrum/rehabilitation.html
Ich habe es seit dem schriftlich, dass ich generell in die Gefährdnungskathegorie B nach BGI585 falle, ausgenommen sind nur solche Arbeitsplätze, die der Bildschirmarbeitsplatzverordnung entsprechen.
Solltest du eventuell auch mal mit deinem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt ansprechen und diesen darüber informieren, dass es keine pauschalisierenden Arbeitsverbote bei Epilepsie gibt. Es kommt in erster Linie darauf an, was für Anfälle du hast und wie diese sich äußern und was welche Gefahr du für dich und Dritte darstellst, aufgrund deiner Anfälle.
http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/5004777,1,20070101/?searchTerm...
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Noooh,
30.05.2014, 23:54
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pegasus,
31.05.2014, 12:55
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Noooh,
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Noooh,
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Samuel_70,
31.05.2014, 22:43
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- Gefangen im falschen Berufsbild - sandytimmy, 01.06.2014, 00:27
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