Wiedererlangen der Fahrerlaubnis
Guten Tag,
ich bin neu hier im Forum und deshalb bitte ich um Entschuldigung, falls diese Frage bereits 1000 x gestellt und beantwortet worden ist. Dann seid so nett und sagt mir bitte, wo ich es finde. Meine Suche hat leider kein Ergebnis erbracht.
Mir ist nach einem angeblich ersten epileptischen Anfall im Juni letzten Jahres die Fahrerlaubnis entzogen worden. Für einen unbestimmten Zeitraum. Ich fahre übrigens seit 32 Jahren unfallsfrei Auto.
Nach diversen Untersuchungen ist man sich seitens der Neurologen und Radiologen nicht einig, ob es sich denn wirklich um Epilepsie handelt und/oder ob etwas in meinem Gehirn so anders ist, als bei anderen Leuten. Klar habe ich mich per Internet schlau gemacht, wie die Rechtslage und so weiter ist. Was ich aber partout NICHT finden kann, ist Folgendes:
- Muss mir (vermutlich der Neurologe) schriftlich mitteilen, dass ich wieder fahren darf?
- Kann ich darauf bestehen, dies schriftlich zu bekommen? Die Information über die vermeintliche Fahruntauglichkeit mußte ich ja auch unterschreiben.
- Wenn ich nichts Gegenteiliges mitgeteilt bekomme bzw. unterschreiben muss, kann ich dann nach einem halben Jahr "einfach" wieder fahren und mich auf die geltende Rechtsprechung berufen?
Danke für Eure sachdienlichen Hinweise.
gesamter Thread:
- Wiedererlangen der Fahrerlaubnis -
epsilontik,
15.01.2015, 16:14
- Wiedererlangen der Fahrerlaubnis - Dori, 15.01.2015, 19:27
- Wiedererlangen der Fahrerlaubnis - Green, 15.01.2015, 19:44
- Wiedererlangen der Fahrerlaubnis - keki, 15.01.2015, 22:12
- Wiedererlangen der Fahrerlaubnis -
pegasus,
16.01.2015, 01:49
- Wiedererlangen der Fahrerlaubnis -
epsilontik,
16.01.2015, 07:38
- Wiedererlangen der Fahrerlaubnis - Green, 16.01.2015, 11:28
- Wiedererlangen der Fahrerlaubnis - keki, 17.01.2015, 12:23
- Wiedererlangen der Fahrerlaubnis -
Dori,
17.01.2015, 13:25
- Wiedererlangen der Fahrerlaubnis - sexauer, 10.02.2015, 14:25
- Wiedererlangen der Fahrerlaubnis -
epsilontik,
16.01.2015, 07:38