Wiedererlangen der Fahrerlaubnis
Hallo,
danke erst mal für Eure Kommentare.
@Dori: >Haben die Ärzte bei dir Epi festgestellt?
Nein, haben sie nicht. s.u.
Mir wurde nach einem Krankenhausaufenthalt ein erster epileptischer Anfall bescheinigt. Während des Aufenthaltes war man sich da nicht so sicher. Hätte auch ein Schlaganfall oder sonst was sein können. Die Ärzte wußten es nicht. Bis ich entlassen wurde. Da stand es dann im Abschlußbericht.
@Green: >Und was heist entzogen...den darf Ihnen doch keiner Weg nehmen.
Ich schrieb auch nicht Führerschein (den habe ich noch), sondern Fahrerlaubnis. Und die habe ich nicht. Ich wurde schriftlich auf die angeblich vorliegende Fahruntauglichkeit hingewiesen und mußte unterschreiben, dass ich das a) zur Kenntnis genommen und b) verstanden habe.
@pegasus: > Und bei einem einmaligen Anfall spricht man im übrigen noch nicht von Epilepsie.
EBEN!
@keki:>Nachdem ich ein Jahr anfallsfrei war durfte ich dann mit Erlaubnis des Epileptologen wieder fahren und das hab ich auch schriftlich.
Aha. Genau das war meine Frage. Kriegt man das IMMER schriftlich? Was genau steht dann da? Kann man darauf bestehen, es schriftlich zu bekommen? Ist das dann rechtsverbindlich und falls ja, für wie lange? Immer natürlich unter dem Blickwinkel Anfallsfreiheit
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epsilontik,
15.01.2015, 16:14
- Wiedererlangen der Fahrerlaubnis - Dori, 15.01.2015, 19:27
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16.01.2015, 07:38
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16.01.2015, 07:38