Maskenbefreiung

pegasus, Monday, 28.02.2022, 11:24 (vor 950 Tagen) @ malou

Ist der Panne?

Das Attest zur Maskenbefreiung gilt weiterhin, solange nichts anderes festgestellt wurde.

Dein Arbeitgeber kann daher nicht daher gehen und sagen, dass das Attest nicht mehr gilt. Wenn er Zweifel daran hat, muss er den ärztlichen Dienst der Krankenkassen einschalten und kann nicht einfach Unsinn behaupten.#

Die Gesetze und Verordnungen zur Maskenpflicht und auch Maskenbefreiung haben sich nämlich nicht geändert.

Wenn dein Arbeitgeber weiterhin darauf besteht, würde ich an deiner Stelle den Landesbehindertenbeauftragten deines Bundeslandes kontaktieren, allerdings solltest du weglassen, dass andere Ärzte dir keine neue Befreiung ausstellen wollen.


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