Herabsetzung GdB

Anton, Sunday, 07.05.2023, 10:27 (vor 326 Tagen) @ mathilda

Hallo und guten Tag,

angenommen, der Schwerbehinderten-Status hätte dir bisher im Weg gestanden, wärst Du da jetzt raus. Denn schwerbehindert ist jemand erst mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50. Das würde aber auch bedeuten, weniger Urlaub und die steuerlichen Vorteile fielen weg.

Solltest Du alles so lassen wollen wie bisher, würde ich zum Neurologen gehen und berichten, dass schon wieder Anfälle auftreten. Gegen den Bescheid würde ich innerhalb der möglichen Frist Widerspruch einlegen. In dem Widerspruch würde ich erklären, dass wieder Anfälle aufgetreten sind. Es ist mittlerweile gang und gäbe, dass zu niedrig veranlagt wird, so dass als letztes Mittel nur der Widerspruch bleibt.

Sollte es so bleiben mit dem GdB von 40 %, bestünde auch die Möglichkeit, einen arbeitnehmerrechtlichen Schutz für Behinderte über das Arbeitsamt mit der „Gleichstellung“ zu erhalten. Ich bin kein Sozial-Experte, wenn es sein müsste, würde ich einen der Sozial-Verbände mit der Vertretung Deiner Interessen beauftragen. Ich wünsche viel Erfolg.

Liebe Grüße
Anton


Jobcenter: Schwerbehinderung und Gleichstellung
https://www.arbeitsagentur.de/privatpersonen

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