Umstellung von Vimpat auf Lacosamid

Anton, Wednesday, 11.12.2024, 18:50 (vor 42 Tagen) @ ChrisB.

Beim Arznei-Kostendämpfungs-Gesetz werden mit zwei Maßnahmen die Kosten für Medikamente heruntergefahren. Das geschieht einmal durch den Einsatz der sogenannten wirkungsgleichen Medikamente (Generika) und zum anderen durch die zwischen den Herstellern und den Krankenkassen geschlossenen Rabattverträge. Diese beiden Kostensenker sind verbindlich.

Um doch auf ein anderes, aus Sicht des Arztes wirkungsvolleres Medikament umzusteigen, bedarf es in einigen Fällen der Zustimmung der Krankenkasse. Auf der anderen Seite ist bekannt, dass generische Wirkstoffe etwas vom Original abweichen können.

Das kann dazu führen, dass ein seit längerer Zeit anfallsfreier Patient wieder Anfälle bekommt, aber auch dazu, dass ein seit Jahren mit Anfällen geplagter Patient plötzlich anfallsfrei wird. Namhafte Fachärzte für Epileptologie raten von einem Wechsel ab, wenn der Patient schon länger anfallsfrei ist.

Ich habe zuerst Keppra (Levetiracetam) von UCB bekommen. Als es davon ein Generikum gab, hat auch UCB eins auf den Markt gebracht. Ich nehme heute Levetiracetam von UCB. Selbst wenn es keinen Rabattvertrag zwischen der Krankenkasse und dem Hersteller gibt, wird das Generikum von Krankenkasse bezahlt.

Ein Patient ist heutzutage nicht mehr der Bittsteller, wie wir ihn noch vor 50 Jahren kannten. Er ist aufgeklärter und leistet Mitarbeit bei der Therapie. Dazu gehört auch die Beschaffung der Medikamente. Und dazu gehört, mit dem Arzt, dem Apotheker und der Krankenkasse im Gespräch zu sein. Diesen Service können Versandapotheken nicht bieten. Die Apotheke vor Ort klärt in Zweifelsfällen oder bei sogenannten „Therapeutischen Bedenken“ die Angelegenheit mit dem Arzt direkt.

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