Re: Ausbildungsplatz
Hallo Sabrina,
Ein Schwerbehindertenausweis hilft dir im Arbeitsleben erst wenn du einen festen Arbeitsvertrag hast und nicht mehr in der Probezeit bist. Du hast keinen Kündigungsschutz bei Zeitverträgen.
Ein Verheimlichen von Epilepsie kann zu einer fristlosen Kündigung führen !
Ein Bekennen zu Epilepsie kann aber auch zu einer fristlosen Kündigung führen in der Probezeit führen!
Wenn du Epilepsie erst nach der Probezeit "bekommst" und ein Behindertenausweis kann dir evtl. helfen
Ich habe dir mal ein paar wichtige Links zusammengestellt, viel Spaß.
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Kündigungsschutz und Kündigungsschutzverfahren
http://www.integrationsaemter..../_nr-154/i.html
http://www.integrationsaemter....14/_nr-3/i.html
http://www.integrationsaemter..../_nr-155/i.html
http://www.integrationsaemter..../_nr-148/i.html
Zusatzurlaub für Schwerbehinderte
http://www.integrationsaemter....14/_nr-4/i.html
http://www2.uni-jena.de/sbv/zu...zurlaub-neu.htm
http://tu-dresden.de/die_tu_dr...se/sonderurlaub
Fachlexikon A-Z
http://www.integrationsaemter....p/_c-578/i.html
Integrationsfachdienste (IFD) bundesweit
http://www.integrationsaemter...._lkm-840/i.html
http://www.integrationsaemter..../_nr-153/i.html
lg Ragnar
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Sabrina M.,
22.03.2006, 19:36
- Re: Ausbildungsplatz - Franzi, 22.03.2006, 20:40
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