Re: Ausbildungsplatz

Leben mit Epilepsie ⌂ @, Thursday, 23.03.2006, 01:36 (vor 6619 Tagen) @ Sabrina M.

Hallo Sabrina,

Ein Schwerbehindertenausweis hilft dir im Arbeitsleben erst wenn du einen festen Arbeitsvertrag hast und nicht mehr in der Probezeit bist. Du hast keinen Kündigungsschutz bei Zeitverträgen.

Ein Verheimlichen von Epilepsie kann zu einer fristlosen Kündigung führen !

Ein Bekennen zu Epilepsie kann aber auch zu einer fristlosen Kündigung führen in der Probezeit führen!

Wenn du Epilepsie erst nach der Probezeit "bekommst" und ein Behindertenausweis kann dir evtl. helfen

Ich habe dir mal ein paar wichtige Links zusammengestellt, viel Spaß.


Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Kündigungsschutz und Kündigungsschutzverfahren

http://www.integrationsaemter..../_nr-154/i.html

http://www.integrationsaemter....14/_nr-3/i.html

http://www.integrationsaemter..../_nr-155/i.html

http://www.integrationsaemter..../_nr-148/i.html

Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

http://www.integrationsaemter....14/_nr-4/i.html

http://www2.uni-jena.de/sbv/zu...zurlaub-neu.htm

http://tu-dresden.de/die_tu_dr...se/sonderurlaub

Fachlexikon A-Z

http://www.integrationsaemter....p/_c-578/i.html

Integrationsfachdienste (IFD) bundesweit

http://www.integrationsaemter...._lkm-840/i.html

http://www.integrationsaemter..../_nr-153/i.html


lg Ragnar


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