Kündigung

bert @, Friday, 24.03.2006, 17:52 (vor 6618 Tagen) @ Sabrina M.

Hallo Ragnar,
also ganz so radikal wie Du es schreibst ist es nicht. Grundsätzlich ist es im Arbeitsrecht so, daß erkrankungen nur dann erwähnt werden müssen, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen.(bei Epis, also schwerer Fall besondere Sicherheitsmaßnahmen erfoderlich o.ä.).Da sie es nicht erwähnt hat kann sie sich bloß nicht auf schwerbehindertenstatus berufen, da sie diesen ja verschwiegen hat.Wenn der schwerbehindertenstatus später anerkannt wird, ist es was anderes.
Wenn sie in der Probezeit umfällt-naja, das ist immer die Entscheidung des Chefs, da ja normalerweise in der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann.Aber vorm Personal würde er damit nicht für gute Stimmung sorgen.
Danach kann er sie nicht einfach so kündigen. Bloß wegen einer Krankheit-das geht nun wirklich nicht.

Wenn keine Notwendigkeit besteht(zB jahrelange Anfallsfreiheit) ist es auch nicht notwendig es allen gleich zu erzählen. Eine Vertrauensperson zu haben wäre aber doch ganz günstig- da mußt Du einfach schauen.


gesamter Thread: