Re: Re: Absetzen von Antiepileptika

Matthias @, Sunday, 19.11.2006, 11:04 (vor 7216 Tagen) @ Jane

Hallo!

Auf die Sprache zu kommen. - Legastheniker können die Deutsche Sprache zwar schon perfekt, aber sie wissen halt leider nicht mehr was sie da in dem vorigen Absatz gelesen haben. Zwei Häuser von uns entfernt ist ein Mädchen, das in Mathe sehr gut ist und auch die Deutsche Sprache kann, aber sie braucht halt Jemanden, der ihr den Text aus dem Buch vor liest, damit sie zum richtigen Ergebnis kommt. - Aber sie hat keine Anfälle und kann dann bestimmt trotz dem "einmalig" erklären.

Einen Satz aus den Richtlinien:


""nach einem einmaligen Anfall (nach einer Beobachtungszeit von 3 bis 6 Monaten),""

Sicher ist die Deutsche Sprache dehnbar und wird halt von Vielen eben speziell auf sich selbst zugeschnitten.
Für mich ist einmal ein mal. - Also die erste Zahl in unserem Dezimalsystem!
Und wenn ich seit Jahren mit Anfällen herum tu, was da auch, zwar nicht in der ersten Mail- oder vielleicht auch aus Unachtsamkeit erwähnt wurde, der Fall ist, dann ist das zwar für mich ein einmaliger Anfall nach dieser Stunde- oder nach dieser Woche, aber nicht in diesem Sinne von dem Verfasser. - Schreib', wenn Du willst von mir aus mal den Professor Dr. med. Elger an und frag' ich mal ob er sich da verschrieben hat und einmalig nach fünf Minuten bedeutet, oder einmalig vielleicht nach einem besonders guten Anfall- oder einmalig nach zwei Stunden wieder erneut- oder wie es gemaint ist. OK???

Vielleicht können Dir Deine Familienmitglieder eventuell genauer erklären, wie sie "einmalig" deuten würden und nach welcher Situation sie diesen Text für gerechtfertigt sehen.

Jetzt kannst Du Dir überlegen, welche Frist für Dich gilt. Und wenn Andere eben auch Probleme haben, können sie es auch mal bei ihren Antworten auf den nächsten sog. "einmaligen" Anfall nach einem Tag und 10 jähriger Vorlaufzeit immer, sich wieder wiederholender Anfälle richtig äußern und nicht was dahrequaken. Auch die Möchtegernärztin, die ja sogar verkehrsmedizinische Qualifikation haben will, meldet sich dazu nicht, wobei sie mir mal das bekannt geben wollte. - Ich habe jedenfalls Kontakt mit einer Ärztin mit Verkehrsmedizinischer Qualifikation und weiß damit auch was "einmalig" ist und wie die Anfallssituationen mit der oftmals von Anderen beschworenen "Meldepflicht"- oder dem "Arztgeheimnis" aussieht und ob eine Meldung eines Arztes unter die Schweigepflicht über die Krankeit selbst, oder einen Hinweis, dass so eine Krankheit Gefahren im Verkehr eben ein Risiko bringen können. Und diese Ärztin ist da schon entsprechend bewandt; hat auch Kontakte zu Professor Elger und Professor Bauer, weil sie auch in der Epilepsieliga ist. - Und sie weiß auch, was in den entsprechenden Richtlinien unter "einmalig" verstanden wird.


Gruß
Matthias


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